Ergebnisverschlechterung

Hallo Wissende,

ich hab da mal ne Frage :

Eine GmbH zahlt ja unter anderem auch die Körperschaftssteuer.
Nun soll es Firmen geben, die das nicht so gerne tun.
Nun wird das Ergebnis der GmbH verschlechtert, indem man einfach
fingierte Rechnungen erstellt und bucht. Die Umsatzsteuer ist völlig aussen vor und wird gezahlt. Die Belastung der Körperschaftssteuer aber soll dadurch weniger werden?

Wenn nun eine solche Rechnung im Buchungskreis existiert kann man sich
den Rechnungsbetrag von irgenwo in die Tasche stecken, da der Betrag ja nie gezahlt worden ist, sondern nur gebucht wurde.

Wie funktioniert so etwas?

Wer kann mir da einmal eine genaue Verfahrensweise schildern?

Ich verfolge nicht die Absicht so etwas zu begehen, mir geht es nur darum die Abläufe zu verstehen. Ich kenne Buchhaltung nur so, dass sich wirklich ALLES nachvollziehen lässt.

Trotzdem wird diese " Ergebnisverschlechterung " von einigen vollzogen

Wer Weiss Was ?

Fragende Grüße Peter

Hallo Peter!

Ich kenne Buchhaltung nur so, dass sich wirklich ALLES nachvollziehen lässt.

Eben drum ist diese Art der Ergebnismanipulation mindestens dann nachvollziehbar, wenn man gezielt danach sucht. Die Aufdeckung kann teuer werden und ist strafrechtlich relevant. Der umgekehrte Fall, daß nämlich Einnahmen an der Buchhaltung vorbei getätigt werden, soll bei Unternehmen mit viel Privatkundschaft vorkommen und ist bei Abwesenheit dummer Zufälle und wenn es nicht übertrieben wird („Wovon leben Sie eigentlich?“) sehr viel schwieriger nachzuweisen.

Jeder BWLer wird beim Thema Buchführung darauf dressiert, legale Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen und je nach Situation einen optimiert niedrigen oder hohen Gewinn auszuweisen. An legalen Gestaltungsmöglichkeiten bieten sich in der Hauptsache Abschreibungen und ihre Methodik, Ansparabschreibungen, Bewertung von Warenbeständen und Forderungen sowie Risikovorsorge an. Alles geschieht nachvollziehbar und plausibel, daß man auch Diskussionen mit dem Betriebsprüfer des FA heil übersteht. Manipulationen an Zahlungsein- und Ausgängen sind tabu. Für den Zeitraum von Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen würde man das Unternehmen und die Verantwortlichen einem unkalkulierbaren, rufschädigenden und existenzbedrohenden Risiko aussetzen.

Im übrigen springt man zu kurz, wenn Steueroptimierung um jeden Preis betrieben wird. Ein Unternehmen muß/will gegenüber Auftraggebern, Lieferanten und Banken vertrauenerweckend dastehen und dafür müssen eine ganze Reihe von Unternehmenskennzahlen passen. Abgesehen von Zahlen bei einigen karierten Maiglöckchen wissen Finanzämter recht gut Bescheid, wie hoch üblicherweise z. B. der Wareneinsatz in bestimmten Branchen bei bestimmten Betriebsgrößen ist. Es ist auch kein Geheimnis, wieviel Bakschisch beim Auftrag aus Marokko landläufig anfällt. Will sagen: Betriebsprüfer sind i. d. R. nicht blöd und sehen sich das gesamte Umfeld an. Wenn er dann die Villa sieht, die Garage mit 3 Edelkarossen und beim Studium der Buchhaltung kommen ihm die Tränen und er möchte am liebsten etwas spenden, sieht die ganze Kiste nicht plausibel aus und dann wird gesucht und Vorgänge hinterfragt. Dabei fallen seltsame Rechnungen von seltsamen Austellern (Firma mit Sitz auf den Kanalinseln, Inhaberin ist die Ehefrau) und Zahlungsausgänge an seltsame Empfänger auf. Jeder Eingangsrechnung und jedem Zahlungsausgang (wir reden hier nicht über ein Pfund Kaffee) muß eine Ausgangsrechnung und ein Zahlungseingang bei einem anderen Betrieb gegenüber stehen muß. Das läßt sich prüfen, zumal auf jeder Rechnung die Steuernummer des Ausstellers steht.

Irgendwelche unterschiedlichen Meinungen über die Bewertung irgendeines Bestandes und die ungewöhnliche Abschreibung eines Anlagegegenstands - liebe Zeit, da passiert nicht viel und man kann über alles reden. Wenn aber Manipulationen entdeckt werden, richtige Betrügereien, kann es darum gehen, daß der Inhaber/GF nächstens gesiebte Luft atmet.

Nebenbei: Einer der Mentoren meines Liebhaberei-Wiwi-Studiums ist Betriebsprüfer beim FA und erzählt gelegentlich aus dem Nähkästchen. Deshalb kann ich nur raten, bessere und streßfreiere Methoden zu ersinnen, als Eingangsrechnungen zu türken.
Gruß
Wolfgang

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Hallo und Danke( * ) für deinen Beitrag.
Bin ein wenig schlauer als vorher.
Was wären denn das so für Stressfreie Methoden?

Dankend grüßt Peter

Hallo,

Bin ein wenig schlauer als vorher.
Was wären denn das so für Stressfreie Methoden?

grundsätzlich kann es bei der Steueroptimierung nur darum gehen, steuerpflichtige Einkünfte in die Zukunft zu schieben und absetzbare Vorgänge vorzuziehen. Dies nennt man dann landläufig auch Steuerstundung, wenngleich das Finanzamt dabei natürlich nicht aktiv Steuerzahlungen stunden, sondern schlichtweg (vorläufig) auf sie verzichten muß.

Auf lange Sicht bleibt der steuerpflichtige Gewinn insgesamt gleich, wenn man die illegalen Methoden außen vor läßt. Durch die „Steuerstundung“ und die damit verbundenen Liquiditäts- und Zinseffekte kann man nur nur kurzfristig etwas erreichen.

Die Dreh- und Angelpunkte hat Wolfgang schon aufgeführt: Abschreibungsdauern und -methoden (je schneller und höher abgeschrieben wird, desto geringer der Gewinn während der Abschreibungsdauer)
Bildung von Rückstellungen (Aufwendungen für Rückstellungsbildung mindern Gewinn)
Bewertung von Vermögen (wird Vermögen abgewertet, verringert sich der Gewinn)
Optimierung der Finanzierungsstruktur (Kreditauszahlung bspw. mit Disagio, was direkt steuermindernd wirken kann, Fremdfinanzierung von Vermögen, obwohl genug eigene Liquidität vorhanden ist)

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

Auf lange Sicht bleibt der steuerpflichtige Gewinn insgesamt
gleich, wenn man die illegalen Methoden außen vor läßt. Durch
die „Steuerstundung“ und die damit verbundenen Liquiditäts-
und Zinseffekte kann man nur nur kurzfristig etwas erreichen.

Naja, wenn man dann mal auf die Gehälter der Geschäftführer im nächsten
Jahr schaut, dann kann man schon ein wenig Steuern sparen.

Falls man das allerdings übertreibt, wird es natürlich illegal und
nennt sich dann „verdeckte Gewinnausschüttung“.

Gruß
Stefan

Hallo Stefan!

Naja, wenn man dann mal auf :die Gehälter der :Geschäftführer im nächsten
Jahr schaut, dann kann man :schon ein wenig Steuern :sparen.

Die Rechnung geht nicht auf, wenn man die gesamte Steuerlast von Kapitalgesellschaft und GF betrachtet, denn für das GF-Gehalt wird Einkommenssteuer fällig.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang!

Die Rechnung geht nicht auf, wenn man die gesamte Steuerlast
von Kapitalgesellschaft und GF betrachtet, denn für das
GF-Gehalt wird Einkommenssteuer fällig.

Doch geht sie in den meisten Fällen sehr wohl. Eine GmbH zahlt
ca. 40% Steuer (Gewerbesteuer & Körperschaftssteuer), leider ist
mein Steuersatz nicht bei 40% so das ich durchaus was sparen kann.
Ich weiß, das liegt nur an meinen geringen Einkommen :frowning:

Wenn man mal betrachtet wer, wie, was das Geld hat, dann
ist es immer besser es auzuzahlen.
Ich hab lieber die Kohle auf meinem Konto als auf dem Konto der
GmbH. Wie es letztendlich verwended wird kann ich mir dann immer
noch aussuchen.

Dinge wie Gewinnausschüttung an die Gesellschafter (falls diese auch
Geschäftsführer sind) sollte man sich tunlichst verkneifen (zumindest
nach den momentanen Steuergesetzen).

Gruß
Stefan