Hallo Peter!
Ich kenne Buchhaltung nur so, dass sich wirklich ALLES nachvollziehen lässt.
Eben drum ist diese Art der Ergebnismanipulation mindestens dann nachvollziehbar, wenn man gezielt danach sucht. Die Aufdeckung kann teuer werden und ist strafrechtlich relevant. Der umgekehrte Fall, daß nämlich Einnahmen an der Buchhaltung vorbei getätigt werden, soll bei Unternehmen mit viel Privatkundschaft vorkommen und ist bei Abwesenheit dummer Zufälle und wenn es nicht übertrieben wird („Wovon leben Sie eigentlich?“) sehr viel schwieriger nachzuweisen.
Jeder BWLer wird beim Thema Buchführung darauf dressiert, legale Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen und je nach Situation einen optimiert niedrigen oder hohen Gewinn auszuweisen. An legalen Gestaltungsmöglichkeiten bieten sich in der Hauptsache Abschreibungen und ihre Methodik, Ansparabschreibungen, Bewertung von Warenbeständen und Forderungen sowie Risikovorsorge an. Alles geschieht nachvollziehbar und plausibel, daß man auch Diskussionen mit dem Betriebsprüfer des FA heil übersteht. Manipulationen an Zahlungsein- und Ausgängen sind tabu. Für den Zeitraum von Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen würde man das Unternehmen und die Verantwortlichen einem unkalkulierbaren, rufschädigenden und existenzbedrohenden Risiko aussetzen.
Im übrigen springt man zu kurz, wenn Steueroptimierung um jeden Preis betrieben wird. Ein Unternehmen muß/will gegenüber Auftraggebern, Lieferanten und Banken vertrauenerweckend dastehen und dafür müssen eine ganze Reihe von Unternehmenskennzahlen passen. Abgesehen von Zahlen bei einigen karierten Maiglöckchen wissen Finanzämter recht gut Bescheid, wie hoch üblicherweise z. B. der Wareneinsatz in bestimmten Branchen bei bestimmten Betriebsgrößen ist. Es ist auch kein Geheimnis, wieviel Bakschisch beim Auftrag aus Marokko landläufig anfällt. Will sagen: Betriebsprüfer sind i. d. R. nicht blöd und sehen sich das gesamte Umfeld an. Wenn er dann die Villa sieht, die Garage mit 3 Edelkarossen und beim Studium der Buchhaltung kommen ihm die Tränen und er möchte am liebsten etwas spenden, sieht die ganze Kiste nicht plausibel aus und dann wird gesucht und Vorgänge hinterfragt. Dabei fallen seltsame Rechnungen von seltsamen Austellern (Firma mit Sitz auf den Kanalinseln, Inhaberin ist die Ehefrau) und Zahlungsausgänge an seltsame Empfänger auf. Jeder Eingangsrechnung und jedem Zahlungsausgang (wir reden hier nicht über ein Pfund Kaffee) muß eine Ausgangsrechnung und ein Zahlungseingang bei einem anderen Betrieb gegenüber stehen muß. Das läßt sich prüfen, zumal auf jeder Rechnung die Steuernummer des Ausstellers steht.
Irgendwelche unterschiedlichen Meinungen über die Bewertung irgendeines Bestandes und die ungewöhnliche Abschreibung eines Anlagegegenstands - liebe Zeit, da passiert nicht viel und man kann über alles reden. Wenn aber Manipulationen entdeckt werden, richtige Betrügereien, kann es darum gehen, daß der Inhaber/GF nächstens gesiebte Luft atmet.
Nebenbei: Einer der Mentoren meines Liebhaberei-Wiwi-Studiums ist Betriebsprüfer beim FA und erzählt gelegentlich aus dem Nähkästchen. Deshalb kann ich nur raten, bessere und streßfreiere Methoden zu ersinnen, als Eingangsrechnungen zu türken.
Gruß
Wolfgang
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