Ergibt sich eine Garantie durch die Heizungswartung?

Im November wurde die jährliche Wartung der Heizungsanlage durchgeführt.
Ein Wartungsvertrag wurde jedoch nicht abgeschlossen, die Wartung erfolgt nach tel. Beauftragung.
Im darauffolgenden Mai zeigte die Artiga (Xylem) Umwälzpumpe einen Fehler (E-6) weshalb der Kundendienst gerufen wurde.
Nun erhalte ich (Aug.) eine Rechnung für die Behebung des Fehlers, wobei der Rechnungsbetrag völlig ok ist.
Nur dachte ich, dass nach der Wartung auftretende Fehler für einen gewissen Zeitraum abgedeckt sind.

Freue mich über Ihre Erfahrungen und Ratschläge,
vielen Dank im Voraus,
Chris

Hallo!

nein, eine Garantie beginnt nicht nach der Wartung !

Auf ein Austauschteil hat man Gewährleistung, also wenn eine Pumpe oder Magnetventil ersetzt wurde und nochmals ausfällt, dann wäre das Neuteil und der Einbau kostenfrei.

Geht nach Wartung die Anlage dauernd auf Störung dann könnte etwas ähnliches gelten, wo der Handwerker nochmals kostenfrei nachbessern muss.
Wären dann neue Teile defekt nicht !
Lag es an einer mangelhaften Einstellung oder Reinigung, dann durchaus.
Es ist nur leider schwer nachzuweisen.

MfG
duck313

Nachtrag:

was Du vielleicht meinst:
Es gibt Vollwartungsverträge, wo man eine feste Summe im Jahr zahlt und damit die Jahreswartung und alle evtl. anfallenden Störungseinsätze (incl. Kleinteile) abgedeckt sind. Die sind dann aber wesentlich teurer wie die einzeln bestelle Wartung vor der Heizperiode.

Aber natürlich nicht der Ausfall von größeren Komponenten wie Pumpe.
Die wird ja weder gewartet noch kann man irgendwie auf ihre Lebensdauer Einfluss nehmen. Ebenso bei elektrischen/elektronischen Komponenten.

Hallo Duck313,

vielen Dank für Deine hilfreiche Antwort.
Da die Rechnung durchaus im Rahmen ist, werde ich diese umgehend begleichen.

Freundliche Grüße,
Christian