Ergonomischer Arbeitsplat

Hallo,

von der DRV bekam ich einen höhenverstellbaren Schreibtisch genehmigt. Nun bin ich schon 6 Monate krank geschrieben, muss den Schreibtisch aber „kaufen“, da die Bewilligung am 31.12.12 ausläuft!
Auf dem dazu gehörigen Formular muss der Arbeitgeber bescheinigen, daß ich bei ihm angestellt bin. Dieses Formular habe ich meinem Arbeitgeber geschickt (ist auch angekommen) mit der Bitte das auszufüllen und mir zurück zu schicken. Auf Nachfrage bekomme ich keine Antwort und es sieht so aus, daß ich das Formular nicht zurück bekomme!
Ist der Arbeitgeber rechtlich dazu verpflichtet es auszufüllen? Trotz Krankengeld bin ich ja angestellt und hoffe im Frühjahr 2013 wieder arbeiten zu können! Falls eine rechtliche Verpflichtung besteht, nennt mir doch bitte Paragraphen

Oder kann ich mit dem Formular das ich glücklicher Weise kopiert hatte ohne Arbeitgeber-Unterschrift einen solchen Schreibtisch im Fachhandel kaufen?

Die Zeit drängt ein bisschen, da ich ab 26.11.12 wieder mal 3 Wochen ins Krankenhaus muss!

Lieben Dank für hoffentlich viele Antworten!
Pamar

Kann ich leider nicht beantworten…

Vielleicht einfach mal beim AG nachfragen…!!
i.d.R. gibt es nur eine Person die das verwaltet…

Hallo Pamar,

ich kann leider nicht sagen, ob der AG dazu rechtlich verpflichtet werden kann, dass Formular Ihnen ausgefüllt wieder auszuhändigen.

Ich wundere mich nur darüber, dass der AG es nicht ausfüllt, um Ihnen zu bestätigen, dass sie dort angestellt sind - dadurch ensteht ihm kein Nachteil und auch keine Kosten - merkwürdiger AG?!

Ich würde persönlich einmal nachfragen, warum sie es nicht zurückbekommen, das würde ich selbst als AN doch geklärt haben wollen.

Viel Erfolg.

Beste Grüße
tripleZ

Selbstverständlich muss Ihr AG dies bestätigen, denn ansonsten läuft er Gefahr Schadensersatzpflcihtig zu werden. Rufen Sie zunächst in Ihrem Lohnbüro an und klären das Ganze noch einmal in Ruhe. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man diese Bestätigung verweigert. Ansonsten rufen Sie beim DRV an und teilen denen den Sachverhalt mit. Hier hilft man Ihnen sicher weiter.

gruß
jt
fhr

Hallo Pamar,

vielen Dank, dass Sie uns als Experte ausgewählt haben. Bei einem so komplexen Thema wie dem Ihrigen können wir Ihnen hier im Forum leider nicht weiter helfen.

Sehr gern beantworten wir Ihre Fragen im Hinblick auf Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen, natürlich auch beim Thema Schulden und Unfallrecht. Hier steht Ihnen gern meinSCHULDENnotruf bzw. meinUNFALLnotruf zur Seite.

Viel Erfolg!

Mit besten Grüßen
proConcept AG

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Heute bekam ich eine Email, daß mein AG keinen höhenverstellbaren Schreibtisch aufstellen möchte und eine individuelle Lösung (z.B. höher stehende Monitore) mit mir vereinbaren möchte, wenn meine Arbeitskraft wieder hergestellt sei. Weitere Diskussionen im Vorfeld sind wohl zwecklos, da der AG jetzt dazu nichts Weiteres sagt, als daß er den Schreibtisch nicht möchte.

Glücklicher Weise hat die Rentenversicherung auf ein eben statt gefundenes Gespräch nun die Bewilligung bis 31.3.13 verlängert, ohne AG-Unterschrift und Stempel zahlen sie jedoch nicht. Die RV sagte mir jedoch, daß der AG keine Pflicht hat zu unterschreiben.

Darf der Arbeitgeber sich weigern, mir diesen Schreibtisch zu ermöglichen? Die Erforderlichkeit wurde ja bei Antragsstellung durch ein ärztliches Attest belegt! Immerhin hatte ich eine Bandscheiben-OP, Schulter- und Hand-OP.

Das Ganze ist insgesamt etwas „dubios“, denn obwohl der Arbeitgeber über meine Operationen etc. informiert ist, hatte er mich im Oktober durch den Hausanwalt der Firma aufgefordert, mit dem Anwalt ein Gespräch über meinen Gesundheitszustand und meine berufliche Perspektive zu führen. Dies habe ich umgangen, da ich ja auch noch in stationäre Behandlung muss, so daß ich vor dem Anwalt erstmal bis Mitte Dezember Ruhe habe.

Soll ich nun mit dem Schreibtisch abwarten, da die Frist ja verlängert ist oder selber einen Anwalt einschalten?
Das müsste ich dann aber selber zahlen und ein Brief bezüglich des Formulares für den Schreibtisch würde mich ca. 200,- € bei meinem Anwalt kosten.

Herzlichen Gruß,
Pamar

Hallo tripleZ,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Heute bekam ich eine Email, daß mein AG keinen höhenverstellbaren Schreibtisch aufstellen möchte und eine individuelle Lösung (z.B. höher stehende Monitore) mit mir vereinbaren möchte, wenn meine Arbeitskraft wieder hergestellt sei. Weitere Diskussionen im Vorfeld sind wohl zwecklos, da der AG jetzt dazu nichts Weiteres sagt, als daß er den Schreibtisch nicht möchte.

Glücklicher Weise hat die Rentenversicherung auf ein eben statt gefundenes Gespräch nun die Bewilligung bis 31.3.13 verlängert, ohne AG-Unterschrift und Stempel zahlen sie jedoch nicht. Die RV sagte mir jedoch, daß der AG keine Pflicht hat zu unterschreiben.

Darf der Arbeitgeber sich weigern, mir diesen Schreibtisch zu ermöglichen? Die Erforderlichkeit wurde ja bei Antragsstellung durch ein ärztliches Attest belegt! Immerhin hatte ich eine Bandscheiben-OP, Schulter- und Hand-OP.

Das Ganze ist insgesamt etwas „dubios“, denn obwohl der Arbeitgeber über meine Operationen etc. informiert ist, hatte er mich im Oktober durch den Hausanwalt der Firma aufgefordert, mit dem Anwalt ein Gespräch über meinen Gesundheitszustand und meine berufliche Perspektive zu führen. Dies habe ich umgangen, da ich ja auch noch in stationäre Behandlung muss, so daß ich vor dem Anwalt erstmal bis Mitte Dezember Ruhe habe.

Soll ich nun mit dem Schreibtisch abwarten, da die Frist ja verlängert ist oder selber einen Anwalt einschalten?
Das müsste ich dann aber selber zahlen und ein Brief bezüglich des Formulares für den Schreibtisch würde mich ca. 200,- € bei meinem Anwalt kosten.

Herzlichen Gruß,
Pamar

Hallo Pamar,

wenn die GRV bereits sagt, dass der AG nicht dazu verpflichtet ist, dass Schreiben gegenzuzeichnen, welches ja zur Anschaffung benötigt wird, kann sich somit der AG dagegen wehren. Da Sie anscheinend keinen Arbeitsrechtschutz besitzen müssten Sie die Kosten bei einem Rechtsstreit selbst tragen.

Vielleicht fragen Sie auf der Webseite einmal nach, ob Sie Ihren AG dazu verpflichten können: http://www.frag-einen-anwalt.de/

Vielleicht können Sie dabei abwägen, ob sich der Weg zum Anwalt lohnt.

Beste Grüße
tripleZ

Hallo,

da es sich hierbei um einen für Sie privat angeschafften Schreibtisch handelt, besteht keine Pflicht, ihnen eine Beschäftigungsbescheinigung auszustellen. Normaler weise macht es der Arbeitgeber dennoch, außer er ist wegen z.B. Ihrer Erkrankung oder anderer Umstände verärgert? Bieten Sie an, dass Sie ihm für die Ausstellung etwas zahlen z.b. 10,- EUR, dann ist er vielleicht bereit dies zu tun. Oder Sie rufen direkt in der Personalabteilung an und fragen persönlich nach, dies wirkt auch manchmal Wunder. Wenn alles nicht wirkt, lassen Sie sich ein Zwischenzeugnis ausstellen, hierzu besteht eine gesetzliche Pflicht.