Erhält ein Au-pair in D immer noch Kindergeld?

Hallo!

Würde ein Mädchen, dass in den USA ein Jahr als Au-pair lebt, in Deutschland immer noch Kindergeld bekommen?
Oder ist es so, dass Kost und Logis (richtig geschrieben??) angerechnet werden würden?

Sollte der Vater auch noch im Öffentlichen Dienst sein, würde sie dann auch noch den sog. „Besitzstand“ verlieren, wenn sie wiederkommt und das Kindergeld wieder auflebt???

Das wäre interessant zu wissen!

Liebe Grüße
Lilly

Generell steht Eltern von volljährigen/nicht volljährigen Kindern während der Zeit eines Au-pair-Aufenthaltes Kindergeld zu.

Dies ist im Urteil des Bundesfinanzhofes München unter AZ: VIII R 8/04 und III B 39/06 nachzulesen.

Bei einer Ablehnung durch die Familienkasse muss Widerspruch eingereicht werden. Voraussetzung ist die Tatsache, dass das Au-pair mind. 10 Wochenstunden an einem Sprachkurs teilnimmt

Generell steht Eltern von volljährigen/nicht volljährigen Kindern während der Zeit eines Au-pair-Aufenthaltes Kindergeld zu.

Dies ist im Urteil des Bundesfinanzhofes München unter AZ: VIII R 8/04 und III B 39/06 nachzulesen.

Bei einer Ablehnung durch die Familienkasse muss Widerspruch eingereicht werden. Voraussetzung ist die Tatsache, dass das Au-pair mind. 10 Wochenstunden an einem Sprachkurs teilnimmt.

Hallo,

danke für die Antwort und den Hinweis!

Lilly

P. S.: Die Kindergeldkassen kommen gerne mit der „Kost und Logis“.