hallo,
bekomme ich die höhere betriebsrente bei erwerbsunfähigkeit nur, wenn ich vorher einen auflösungsvertrag mit abfindung unterschreibe?
netten gruß
hallo,
bekomme ich die höhere betriebsrente bei erwerbsunfähigkeit nur, wenn ich vorher einen auflösungsvertrag mit abfindung unterschreibe?
netten gruß
Auch hallo
also jetzt muss ich echt passen,hab meine infos durchgeforstet aber das weiß ich leider nicht;ich empfehle beim VDK oder direkt der RV nachzufragen;tut mir leid das ich nicht so richtig weiterhelfen konnte;
Freundlichen Gruß zurück!
Gwynifer
Tut mir leid, ich bin kein Experte.
Alles Gute
Die Betriebsrente wird nach Regeln geleistet, die im Unternehmen, im Betrieb oder im Arbeitsvertrag (vielleicht auch im Tarifvertrag) festgelegt sind. Du musst dir das Regelwerk dementsprechend besorgen. Sollte darin wirklich eine Abhängigkeit der Betriebsrenten-Höhe von einem Abschluss einer Auflösungsvereinbarung festgelegt sein, müsste ein Fachmann (z. B. Fachanwalt für Arbeitsrecht) die Wirksamkeit einer derartigen Regelung prüfen.
Hallo,
das weiß ich nicht. Bei Betriebsrenten hab ich keine Ahnung.
Ich hab einen Link zur Betriebsrente einer Versicherung gefunden, ich weiß nicht ob der überhaupt hilfreich ist , aber ich geb ihn Dir mal:
http://www.versorgungskassen.de/downloads/betriebsre…
Ich weiß bei Erwerbsunfähigkeitsrente nur, das man zuvor seinem AG gekündigt haben muß um die Rente einzureichen.
Der VdK wäre vielleicht noch eine Anlaufstelle die Dir da beratungstechnisch weiterhelfen kann:
http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1
Gruß Natascha