Peters Eltern sind als Beamte privatversichert und er selbst ist über seinen Vater ebenfalls privat familienversichert. Momentan studiert er und strebt keinen Beamtenberuf an. Gerüchten zufolge kann er trotzdem sein Lebens lang privat versichert bleiben (sofern er denn will), einfach weil er es schon seit seiner Geburt ist.
Stimmt das?
könnte am wahrscheinlichsten funktionieren, wenn Peter ein Anfangsgehalt von fast 50.000 Euro erhält. Halte ich aber selbst für einen studierten Berufsanfänger für unwahrscheinlich…
Gerüchten zufolge kann er trotzdem sein Lebens lang privat
versichert bleiben (sofern er denn will), einfach weil er es schon seit seiner Geburt ist.
Wer verbreitet denn so einen Schwachsinn ?
Mit Aufnahme einer Arbeitnehmertätogkeit ist erstmal der Übertritt in die GKV notwendig. Liegt am Ende des jahres ein entsprechend hohes Einkommen vor, ist die Rückkehr in die PKV möglich.
Hallo, bei dem Begriff „privat familienversichert“ läuft es einem kalt den Rücken runter.
Aber zur Sache: Das ist ein Gerücht.
Wenn er eine Arbeitnehmertätigkeit aufnimmt, wird er versicherungspflichtig, außer er startet sofort oberhalb der jeweiligen JAEG. Oder er macht sich sofort selbstständig.
Erhalt der Privatversicherung als Angestellter?
Guten Tag,
wird ein Werktätiger, egal ob Beamter, Angestellter oder Arbeiter, versicherungspflichtig tätig, unterliegt er bis zum Erreichen der Bemessungsgrenzen der Versicherungspflicht.
Das bedeutet, wenn ein Bürger, selbst, wenn er vorher über die Eltern privat versichert war, selbst sozialversicherungspflichtig tätig wird, dann muss er in den „Sozialversicherungszwangsverein“ eintreten.
Liegt das EInkommen über der BBG für die KV.Beiträge, dann darf er diesen ungeliebten Verein, oder zumindest die GKV verlassen und sich privat Kranken versichern. Das sind so rund 3400 Euronen. Wer darunter liegt, hat Pech gehabt. Er wird verhaftet.
Rentenbeiträge werden ähnlich gehandelt, allerdings mit einer anderen Bemessungsgrenze und dazu kommt er als Angestellter oder Arbeiter aus diesem Zwangsverein nicht heraus. Das kann er nur als Beamter, Selbständiger oder Privatier.
EInen Ausnahmefall gibt es. Die Familienmitglieder oder Gleichgestellte, welche in einem Betrieb der Familie arbeiten, z.B. in Ehegattenarbeitsverhältnissen, Kinder im Elterlichen Betrieb.
bei einem so sensiblen Thema wie der PKV solte man sich nur äußern, wenn man sich auskennt. Das ist bei Dir offenbar nicht der Fall.
wird ein Werktätiger, egal ob Beamter, Angestellter oder
Arbeiter, versicherungspflichtig tätig, unterliegt er bis zum
Erreichen der Bemessungsgrenzen der Versicherungspflicht.
FALSCH. Versicherungspflicht besteht seit 2 Jahren für alle, die in Deutschland ihren ständigen Wohnsitz haben.
Liegt das EInkommen über der BBG für die KV.Beiträge,
FALSCH. Es muß über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.
Das sind so rund 3400 Euronen.
FALSCH. Für dieses Jahr liegt der Wert bei 4125 €.
Rentenbeiträge werden ähnlich gehandelt, allerdings mit einer
anderen Bemessungsgrenze und dazu kommt er als Angestellter
oder Arbeiter aus diesem Zwangsverein nicht heraus.
FLASCH. Es gibt Berufsgruppen, die sind GRV befreit, auch wenn sie angestellt sind.