Erhalt der Privatversicherung als Angestellter?
Guten Tag,
wird ein Werktätiger, egal ob Beamter, Angestellter oder Arbeiter, versicherungspflichtig tätig, unterliegt er bis zum Erreichen der Bemessungsgrenzen der Versicherungspflicht.
Das bedeutet, wenn ein Bürger, selbst, wenn er vorher über die Eltern privat versichert war, selbst sozialversicherungspflichtig tätig wird, dann muss er in den „Sozialversicherungszwangsverein“
eintreten.
Liegt das EInkommen über der BBG für die KV.Beiträge, dann darf er diesen ungeliebten Verein, oder zumindest die GKV verlassen und sich privat Kranken versichern. Das sind so rund 3400 Euronen. Wer darunter liegt, hat Pech gehabt. Er wird verhaftet.
Rentenbeiträge werden ähnlich gehandelt, allerdings mit einer anderen Bemessungsgrenze und dazu kommt er als Angestellter oder Arbeiter aus diesem Zwangsverein nicht heraus. Das kann er nur als Beamter, Selbständiger oder Privatier.
EInen Ausnahmefall gibt es. Die Familienmitglieder oder Gleichgestellte, welche in einem Betrieb der Familie arbeiten, z.B. in Ehegattenarbeitsverhältnissen, Kinder im Elterlichen Betrieb.
So isses