Erhalt der Wechselschichtzulage

Guten Tag zusammen,

in einem Schulbetrieb mit Internatsanbindung arbeiten die Mitarbeiter der Internate in drei wechselnden Schichten. Früh/Spät und Nachtschicht. In der Einrichtung werden die Ferienzeiten eingearbeitet, so dass die zu leistenden Jahressollstunden auf die restlichen 190 Schultage verteilt sind. Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung einer Wechselschichtzulage obwohl wir hier ständig Wechselschichtarbeit leisten in dem wir von Jan. bis Dez. in der Einrichtung arbeiten. Der Arbeitgeber beruft sich hierbei auf den TV-L in dem nur die Zulage gezahlt wird, wenn an ALLEN Kalendertagen UNUNTERBROCHEN sprich auch Sonn und Feiertags gearbeitet wird. Gut, wir arbeiten auch Sonntags und über das WE aber eben nicht an den Feiertagen die z.B. in die Ferienzeit fallen. also somit keine 365 Tage im Jahr laut Arbeitgeber. Wir sind der Meinung, dass es sich bei der Wechselschichtarbeit um die Beschreibung der Sonderform der Arbeit handelt und sich nicht um die Öffnungszeiten der Einrichtung handeln sollte. Gibt es da eine Möglichkeit diesen Anspruch geltend zu machen - bzw. eine vernünftige Argumentation für Arbeitgeber dieser Zahlung doch zuzustimmen? Der TV-L drückt sich da leider sehr blöde aus.

Vielen Dank
likeasign

Hallo,

Guten Tag zusammen,

in einem Schulbetrieb mit Internatsanbindung arbeiten die
Mitarbeiter der Internate in drei wechselnden Schichten.
Früh/Spät und Nachtschicht. In der Einrichtung werden die
Ferienzeiten eingearbeitet, so dass die zu leistenden
Jahressollstunden auf die restlichen 190 Schultage verteilt
sind. Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung einer
Wechselschichtzulage obwohl wir hier ständig
Wechselschichtarbeit leisten in dem wir von Jan. bis Dez. in
der Einrichtung arbeiten. Der Arbeitgeber beruft sich hierbei
auf den TV-L in dem nur die Zulage gezahlt wird, wenn an ALLEN
Kalendertagen UNUNTERBROCHEN sprich auch Sonn und Feiertags
gearbeitet wird. Gut, wir arbeiten auch Sonntags und über das
WE aber eben nicht an den Feiertagen die z.B. in die
Ferienzeit fallen. also somit keine 365 Tage im Jahr laut
Arbeitgeber.

Davon steht auch nichts im TVL § 7 Abs.1

siehe:
Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in
denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und
feiertags gearbeitet wird.

weiteres kannst Du hier nachlesen:

http://www.diag-mav-os.de/fileadmin/Mediendatenbank/…

Ihr habt doch mit Sicherheit einen Personalrat, der dies mit der Behörde abklären kann.

Gruß Merger

hallo merger,
Ok, soweit waren wir schon. Uns wurde von Verdi auch bestätigt, dass wir diese Sonderform von Arbeit leisten, aber eben wegen dieser formulierung keinen anspruch hätten - so sagt es der Arbeitgeber. PR arbeitet daran. Reinfelder haben wir auch studiert.
Vielen Dank für den Tip.
Gruß likeasign