Guten Tag zusammen,
in einem Schulbetrieb mit Internatsanbindung arbeiten die Mitarbeiter der Internate in drei wechselnden Schichten. Früh/Spät und Nachtschicht. In der Einrichtung werden die Ferienzeiten eingearbeitet, so dass die zu leistenden Jahressollstunden auf die restlichen 190 Schultage verteilt sind. Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung einer Wechselschichtzulage obwohl wir hier ständig Wechselschichtarbeit leisten in dem wir von Jan. bis Dez. in der Einrichtung arbeiten. Der Arbeitgeber beruft sich hierbei auf den TV-L in dem nur die Zulage gezahlt wird, wenn an ALLEN Kalendertagen UNUNTERBROCHEN sprich auch Sonn und Feiertags gearbeitet wird. Gut, wir arbeiten auch Sonntags und über das WE aber eben nicht an den Feiertagen die z.B. in die Ferienzeit fallen. also somit keine 365 Tage im Jahr laut Arbeitgeber. Wir sind der Meinung, dass es sich bei der Wechselschichtarbeit um die Beschreibung der Sonderform der Arbeit handelt und sich nicht um die Öffnungszeiten der Einrichtung handeln sollte. Gibt es da eine Möglichkeit diesen Anspruch geltend zu machen - bzw. eine vernünftige Argumentation für Arbeitgeber dieser Zahlung doch zuzustimmen? Der TV-L drückt sich da leider sehr blöde aus.
Vielen Dank
likeasign