Hallo zusammen
ich erhalte ALGI für 1/2 Jahr. Ich bin nun unerwartet länger krank geschrieben.
Was passiert wenn ALGI ausläuft während meiner Krankheitszeit?Wer übernimmt die Kosten die Krankenkasse bzw. bekomme ich noch weiterhin Leistungen von der Krankenkasse?
Hallo, wenn ca. 1 Monat vor Ablauf ALG I fest steht, dass weitere Krankschreibung erfolgt, dann beim JobCenter ALg II beantragen. Aber die Kasse zahlt für 72 Monate Krankengeld 80% vom ALg I, den Rest das JobCenter, die zahlen auch die Kassenbeträge.
Gruß Gaby
Hallo,
Sie erhalten nach 6 Wochen Krankheit Krankengeld von der Krankenkasse da die Agentur das ALG nur für 6 Wochen weiterbezahlt. Nach Ende der Krankheit melden Sie sich wieder arbeitslos und erhalten das restliche noch zustehende ALG I. Die Zeit des Krankengeldbezuges wird auf das ALG I nicht angerechnet.
MfG
T. Heinold
Hallo Gabriela
vielen Dank für die tolle Aussage. Soweit ich weiss steht mir kein ALG II zu wurde mir vor 3 Jahren schon mal abgelehnt. Ich denke wenn die Krankenkasse davon 80 % bezahlt ist es schon für ich eine große Hilfe solange ich krank bin oder verstehe ich dies falsch?
Lieben Dank und Gruesse
Hallo, nach 6 Wochen Krankheit zahlt die Krankenkasse 78 Wochen lang auf die gleiche Krankheit 70 % Krankengeld (Sorry hatte Zahlendreher in der ersten Mail statt 72 sind es 78 Wochen aber nur 70%), aber Achtung Sie müssen sicher zum MDK ( Medizinischer Dienst) um ihre Krankheit weiter zubestätigen.
Falls Sie dann gesund geschrieben werden, können Sie auch noch Widerspruch einreichen.
Wenn Sie trotzdem gesund geschrieben werden, müssen Sie ALG II beantragen, warum dies vor 3 Jahren abgelehnt wurde ist mir schleierhaft.
Könnte nur sein, dass Sie in einer Lebensgemeinschaft leben und ihr Partner zuviel Einkommen hat, dann müßten SIe sich freiwillig krankenversichern.Ansonsten woher sollen Sie Miete und Lebenshaltungskosten finanzieren, da steht Ihnen ALG II zu ist gesetzlich verankert.
Sie müssen sich allerdings dem Arbeitsmarkt zur Verfügung halten. Wenn Sie allerdings immer noch krank geschrieben sind, kann man verlangen, dass Sie Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen müssen.
Herzliche Grüße Gaby und viel Glück
Die Arbeitsagentur zahl ALG maximal 6 Wochen fort, danach erhalten Sie Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes für maximal 78 Wochen.
Gruß, Christian
Bei Arbeitslosengeld I wird das Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt.