Hallo ich bin Nelly 53 Jahre Alt
brauche ein Rat .Seit Juli 2009 krank …habe krebs bösartig soweit therapiert…
Im Juli Reha Maßnahme danach weiter Krank geschrieben Ich habe mir entschlossen probieren zu arbeiten…Ich möchte Weiter Eingliederung anreichen… so weit sollte die Kasse Übernehmen,weil Rente Versicherung nicht mehr zuständig war.
Wegen finanzielle sorgen habe ich auch Rente beantragt…Jetzt habe ich eine volle EM erhalten vor paar Tagen wurde erst am 1.11,2010 bezahlt… Rückgängig ab 1.05 Ich weist nicht weiter?
Ich habe Krankengeld erhalten bist jetzt aber keine Rente die wurde vor Erst nicht ausbezahlt ging um Nachzahlung …
Leider Kasse verlang von Rente Versicherung Geld für die Zeit ab 1,05 2010 damit ist meine Weiter Eingliederung gestrichen und Geld von Kranken Kasse bis 30.April beendet
Ich bin nicht geschieden aber lebe seit August in Trennung… Ich bin immer noch Angestellte habe noch alte Urlaub was mit dem? …Muss ich mich wenn ich die Rente nehme Arbeitslos melden kann ich im meine Beruf meine 400 Euro verdienen.Ich bin im Pflege Bereich tätig.
Meiner Situation ist sehr Kompliziert und ich weist nicht weiter Bitte um Rat…
Hallo Nelly, tut mir leid, dass Sie so schwer krank sind.
Also erst einmal zum Rentenbeginn. Die EM-Rente fängt leider Gottes erst sieben Monate später an. Irgendwas stimmt an den Daten nicht. Wir haben noch nicht November 2010, also kann auch noch keine Rente bezahlt sein.
Krankengeld gibt es für 1 1/2 Jahre, danach sind Sie ausgesteuert. Wenn Sie innerhalb der drei Jahre auf die gleiche Diagnose krank geschrieben waren, werden die Zeiten zusammengezählt.
Dann bleibt nur noch das Sozialamt. Ist die Rente sehr niedrig, gibt es noch die Möglichkeit Grundsicherung zu beantragen.
Grundsätzlich kann man 400,00 € bei der vollen Rente hinzuverdienen, aber die volle Rente gibt es ja nur, wenn man keine 3 Stunden täglich arbeiten kann. Heutzutage sind die 400,00 € nicht mehr an 15 Stunden wöchentlich geknüpft und wenn Sie mehr arbeiten, verlieren Sie die volle Rente (es geht dann runter- dreiviertel, halb etc.). Dem Rentenversicherungsträger wird der Minijob gemeldet, es gibt jetzt das ELENA-Verfahren in der Startphase. Die Meldung erfolgte auch vorher, aber nicht mit so vielen Personaldaten. Da werden viele Daten übertragen, sehr viele. Ich mache beruflich auch Lohnabrechnung.
Konnten Sie den Urlaub aufgrund Ihrer Erkrankung nicht nehmen ist er nicht verfallen. Aber wirklich nur aus diesem Grunde. Es könnte sein, das der Arbeitgeber das anders sieht.
Bitten Sie doch Ihren Arbeitgeber den Urlaub auszuzahlen. Bei der Wiedereingliederung meinen Sie wahrscheinlich das Hamburger Verfahren.
Die Rente ist sicherlich auch befristet und wenn Sie als „geheilt“ entlassen wurden, schaffen Sie es wahrscheinlich nicht von der EM-Rente in die Altersrente zu gehen. Von daher wäre die Arbeitsaufnahme schon empfehlenswert. Wer hat Ihnen denn zum Rentenantrag geraten? Wahrscheinlich die Krankenkasse, damit Sie das Krankengeld los werden.
Wollen Sie denn wieder bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber arbeiten? Haben Sie mit dem Arbeitgeber schon gesprochen? Wie steht denn er zu Ihnen? Probieren Sie doch 3 Stunden täglich auf Minijob zu arbeiten. Das könnten Sie auch bei einem anderen Pflegedienst. Dort wird immer gesucht. Wenn Sie das gesundheitlich nicht packen, dann hätte auch eine Wiedereingliederung nicht geholfen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute
Monika
Guten Tag,
Hallo, der Zuverdienst richtet sich immer nach der EM Rente.Viele Grüße.