Hallo!
Wisst ihr ob die Kommanditisten einer AG ein Risikoprämie erhalten? Ich habe hier eine Aufgabe, in der der Gewinn gegeben ist und beschlossen wurde dass eine 10 %-ige Eigenkapitalverzinsung, Risikoprämie und ein UN-Lohn für mitarbeitende Gesellschafter ausgeschüttet werden soll.
Von den Komplementären ist jeweils Privatvermögen, Kapitaleinlage und Unternehmerlohn gegeben. Von den Kommanditisten die Kapitaleinlage.
Wie brechne ich nun die Risikoprämie?
Könnt ihr mir Helfen? Danke schonmal!!!
Hallo,
Wisst ihr ob die Kommanditisten einer AG ein Risikoprämie erhalten? Ich habe hier eine Aufgabe, in der der Gewinn gegeben ist und beschlossen wurde dass eine 10 %-ige Eigenkapitalverzinsung, Risikoprämie und ein UN-Lohn für mitarbeitende Gesellschafter ausgeschüttet werden soll.
Von den Komplementären ist jeweils Privatvermögen, Kapitaleinlage und Unternehmerlohn gegeben. Von den Kommanditisten die Kapitaleinlage.
Wie brechne ich nun die Risikoprämie?
Könnt ihr mir Helfen?
Schon mal über die Haftungsunterschiede zwischen Komplementären und Kommandisten nachgedacht? Das könnte zur Lösung führen, insbesondere, wenn man mit der Anhabe des Privatvermögens geradezu darauf gestoßen wird, sollte klar, wofür es diese Risikoprämie gibt und wer sie demzufolge auch nur bekommen kann.
Grüße
Also nur die Komplementäre? Ich habe nämlich extra im Gesetz nachgeschlagen und da steht schon etwas davon, dass die Kommanditisten auch eine Risikoprämie erhalten. Nur wird halt ihr Privatvermögen nicht berücksichtigt bei der berechnung oder?
Hallo,
zunächsteinmal müsstest du dir darüber klar werden, was einen Risikoprämie überhaupt ist und wie sie ermittelt wird.
Wie der Name schon sagt, eine Prämie für die Übernahme von Risiken. Die Höhe kann ermittelt werden, indem man die risikobehaftete Anlage (also z. B. die Einlage in eine Unternehmen) mit einer risikolosen Anlage (die möglichst gleich ausgestaltet ist, Laufzeit usw.) vergleich.
Mal ganz grob:
Nehmen wir mal an Bundesanleihen sind risikolos. Dann könntest du z. B. die Rendite einer 10jährigen Bundesanleihe mit der Einlage vergleichen.
Bunde 10 Jahre: 2% p.a. (aktuelle Zinssätze findes du auf der BuBa Homepage)
Einlage: 6% p.a.
Dann ist der Unterschied von 4% die Risikoprämie. Wenn die Einlag (aus welchen Gründen auch immer) mit weniger als 2% verzinst würde, ergäbe sich auch keine bzw. eine negative Risikoprämie. Wie hoch die Einlage nun verzinst ist, hängt davon ab, von Untenehmen und Einlegeer ausgehandelt ist. Es gibt also keinen Automatismus, der dafür sorgt, dass jemande eine Risikopämie bekommt.
Dennoch gibt es fast immer eine Riskoprämie, da sonst niemand dem Unternehmen sein Kapital zur Verfügung stellen würde.
Hallo,
Also nur die Komplementäre? Ich habe nämlich extra im Gesetz nachgeschlagen und da steht schon etwas davon, dass die Kommanditisten auch eine Risikoprämie erhalten.
Da stehe ich ein wenig auf dem Schlauch, muss ich zugeben. Welches Gesetz ist das? und wo genau dort steht das?
Mit sind spontan nur die Formulierung mit den 4% und dann angemessen nach Anteilen usw.
Das sind aber eben auch nur die gesetzlichen Regelungen. Gesellschaftsverträge können etwas anderes vorsehen. Möglicherweise ist auch nur die Formulierung der angemessenen Verteilung dahingehend zu interpretieren, dass für die Vollhafter eine zusätzliche Prämie zu gewähren wäre. Kommt dann wohl auch auf die konkrete Aufgabenstellung un die gemachten Angaben an.
Nur wird halt ihr Privatvermögen nicht berücksichtigt bei der berechnung oder?
Sehr wahrscheinlich, da sie es ja auch im Falle einer Insolvenz nicht riskieren.
Grüße