Mein Wasserversorger hat die Wasseruhr für Kaltwasser ausgetauscht. Hier gibt es weder auf dem Gehäuse, noch auf dem Deckel oder dem Ziffernblatt einen Aufdruck des Herstellers.
Auf der Uhr und dem Deckel gibt es einen Aufkleber mit dem Namen der Wasserwerke, einem Barcode und einer Ziffernfolge. Diese Ziffernfolge befindet sich als Aufkleber in selber Herstellung (Material, Färbung und Schrifttyp+größe) auf dem Gehäuse. Dazu gibt es noch die Angabe „geeicht bis“, wobei dies dem angeordneten Zeitraum „Einbau + 6 Jahre“ entspricht.
Aber können die Wasserwerke nun die Eichung einfach so in Eigenregie durchführen? Gibt es hierfür keine offiziellen Prüfplaketten?
Und woher weiß ich überhaupt, ohne Typenangabe, ob das Teil nicht viel zu groß bemessen ist?
Vielen Dank
Hallo !
Ich kenne nur Wasseruhren,die auf dem Skalenblatt reichlich Daten aufgedruckt haben,natürlich auch die Angabe m³/h,bzw. Nenngröße.
Grundsätzlich unterliegen sie der Eichpflicht,weil danach ja Kosten abgerechnet werden.
Wasserversorger können m.E. auch eigene Eichstellen betreiben,die mit den amtlichen(Staatliches Eichamt) vergleichbar sind. Eine Code-Nr. der Eichstelle muß aber draufstehen.
So wie Du es beschreibst,kann es sich um „Eigenmarken“ des Wasserversorgers handeln(die stellt natürlich auch eine Meßgerätefirma her,im neutralen Design evtl.)
Bei der eingebauten Größe schaust Du in die Wasserrechnung,da steht es drin. In den Anschlußbedingungen steht auch die Mindestgröße der Uhr und die Grundkosten dafür. Üblich sind Uhren von 2,5 m³/h für Einfamilienhäuser.
Ob es kleinere gibt,die auch weniger Grundgebühr kosten ? Das muß im Preisverzeichnis stehen.
MfG
duck313