Erhaltene Abschlagsrechnungen buchen

Guten Tag,

ich nutze DATEV (SKR04) und habe eine Frage zu der Buchung von Abschlagsrechnungen.

Im Moment buche ich die Abschlagsrechnungen diverser Baufirmen für unsere Objekte bei Eingang über OPOS und die entsprechenden Aufwandskonten ein und wenn ich die Bank buche, gleiche ich die Kreditoren wieder aus. Diese Rechnungen sind – weil man das mit § 13b UStG irgendwie total verschlafen hat – leider mit 19% USt ausgestellt und teilweise mit Sicherheitseinbehalt.

Nun hat unser Steuerberater bei seinem letzten Besuch bei uns im Haus die Hände überm Kopf zusammengeschlagen, weil das Verfahren so nicht korrekt ist, da ich auf diese Art die Vorsteuer bereits ziehe, wenn ich die Rechnungen einbuche und bei diesen Rechnungen darf ich die erst ziehen, wenn die Rechnung bezahlt wird. Inzwischen habe ich - wenn auch sehr widerwillig - eingesehen, dass unser Steuerberater Recht hat, ich weiß aber nicht, wie ich das in die Praxis umsetzen soll.

Wie bucht man sowas, wenn gleichzeitig sofort bei Eingang der Rechnung diese in der Buchhaltung auftauchen soll, damit das Controlling die Kosten im Blick behält? Das muss doch irgendwie über Anzahlungen und ein paar Umbuchungen gehen… aber wie wird sowas in der Praxis gehandhabt???

Umstellung FiBu von SOLL auf IST-Versteuerung
Hi !

Bisher ist, so lassen es deine Äußerungen erahnen, das Buchhaltungsprogramm umsatzsteuerlich auf SOLL-Versteuerung eingestellt. Wenn tatsächlich aber die IST-Versteuerung beim Finanzamt beantragt und genehmigt wurde, muss dieses auch dem Programm mitgeteilt werden.

Einfach in den Einstellungen diese Option ändern und es funktioniert wie vom Berater gewünscht. Möglicherweise vorher auch noch mal mit der Softwarebude sprechen, da nicht in allen Programmen eine unterjährige Umstellung möglich ist oder zumindest sehr viel nachträglichen Aufwand erfordern kann.

BARUL76

Wir haben bei allen Firmen Soll-Versteuerung, das ist dem Steuerberater bekannt und hat auch seine Richtigkeit. Von der Schlüsselung her ist das auch richtig in DATEV eingegeben.

Die Umstelllung von Soll auf Ist-Versteuerung bringt hier nichts, es geht hier ja scheinbar um Ausgaben, also bewegen wir uns im Vorsteuerbereich, und nicht bei Einnahmen wo wir im Umsatzsteuerbreich bewegen würde, nur dort ist die Ist-Versteuerung anzuwenden.

Vielmehr stellt sich mir die Frage, in wie weit überhaupt VSt abgezogen werden kann, wenn es sich um eine 13b-Leistung handelt. Selbst wenn der Unternehmer diese mit Vorsteuer berechnet, ist die Vorsteuer nicht abzugsfähig.

Ansonsten würde ich eben die Vorsteuer immer manuell umbuchen im Rechnungsmonat Aktivkonto an Vorsteuer und im Monat der Zahlung Vorsteuer an Aktivkonto. Evtl. könnte man am Ende des Monats immer ermitteln wieviel Vorsteuer noch nicht abzugsfähig ist, damit man nur eine Summe buchen muss.

Gruß

Jörg