Erhaltene Altenteilleistung angeben?

Hallo,

ich bräuchte dringend Hilfe bei folgendem Problem. Meine Eltern sind Rentner. Ich habe in meiner Steuererklärung als Dauernde Last "Altenteilleistungen i.H. v. 1268 Euro jährlich angegeben. (wurde vom Steuerberater gemacht)
Jetzt müssen meine Eltern eine Steuererklärung abgeben (müßten sie bisher noch nie) weil sie nur eine kleine Landwirtschaft hatten.
Meine Frage nun, müssen meine Eltern die Altenteilleistung die ich angegeben habe auch in ihrer Steuererklärung angeben?? Die Zahlung erfolgte wg. des geringen Betragen immer in bar, deshalb gibt es auch keine Belege.
Bitte dringend einen Rat!

schon sehr spezielle Frage, der Begriff ist übrigens Altenteilsleistung glaube ich aber man findet dazu auch wenig im Netz: Ein eher genereller Tipp ich frage immer gerne meine Sachbearbeiter bei der Steuer selber, die können das meistens sehr gut sagen, aber dein Steuerberater kann das bestimmt auch sagen. In Hamburg kann man da anrufen und auch e-mails schreiben, klappt super.

hallo,

die antwort ist simpel:
wenn auf der einen seite eine person x ausgaben oder aufwendungen zur steuerlichen anerkennung abgibt, muß auf der anderen seite eine person y diese ausgaben oder aufwendungen als einnahmen „verbuchen“. und damit folglich auch in der steuererklärung angeben.
gut möglich, daß deine eltern nunmehr eine steuererklärung abgeben müssen, eben weil diese von dir gemachten aufwendugen steuerlich geltend gemacht wurden.
wie die zuwendung erfolgte, ob in bar oder per überweisung, spielt erstmal keine rolle.
bei einem betrag von euro 1286 für ein verheiratetes rentnerpaar sehe ich allerdings keine großen probleme - das sind etwas mehr als 100 euro im monta, mithin pro person 50euro im monat - auch im deutschen steuerrecht ein „witzbetrag“…

saludos, borito

Hallo,
das deine Eltern eine Steuererklärung abgeben müssen hat nichts mit deiner Steuer zu tun!!
Seit 2005 muss jeder Rentner eine Steuererklärung abgeben, ggfs. können sie dann für die Zukunft eine Freistellung der Erklärung erhalten . Das muss mit dem Finanzamt aber geklärt werden.

Das was du in deiner Erklärung drin hast, ist ja eine Sonderbelastung weil du deine Eltern unterstützt.

Ansonsten wegen deinen Eltern sich mal mit dem Finanzamt in Verdindung setzen die müssen ja helfen.

Lg

Hallo,

tut mir leid, aber mit diesem Thema habe ich keine Erfahrung und kann Dir daher leider nicht weiterhelfen. Ich hoffe, dass Du von anderen hilfreiche Tipps erhältst !!!

Viele Grüße
Robert

keine ahnung
steuerberater fragen
mfg

Hallo, kurze Antwort: Ja muss angegeben werden.
Das die Eltern eine Steuererklärung hat mit der Steuerpflicht der Rentner zu tun, da werden alle Rentner gebeten eine Steuererklärung anzugeben.
Gruss Hermann

Hallo,

theoretisch müßten sie das angeben.
Auch wenn es keine Belege gibt: Du hast es in Deiner Steuererklärung angegeben.
Deine Eltern können es natürlich ‚vergessen‘ (z.B. Alter,…), wenn sie die Steuererklärung selbst machen. Wenn die Zahlungen jedoch bei Dir auftauchen und bei Deinen Eltern nicht, und dem FA das zufällig auffällt, kann das ärgerlich werden (Nachzahlung, Rückzahlung,…).

Als Rentner müssen sie jetzt eine Steuererklärung abgeben?
Wenn sie vorher eine kleine Landwirtschaft hatten und keine Steuererklärung abgeben mußten?
Würde ich erstmal anzweifeln (wieso sollen sie als Rentner plötzlich steuererklärungspflichtig sein, wenn sie’s vorher nicht waren?) und z.B. Steuerberater fragen, ob das wirklich so ist.

Viele Grüße

Paola

Hallo,

ja, ich denke, die Eltern müssen den Betrag als erhaltene Leistung in Ihrer Steuererklärung angeben. Das liebe Finanzamt will einfach nur kontrollieren, ob die Eltern über ein zu versteuerndes Einkommen verfügen.
Viele Grüße Sylke

Hallo auch!

Wenn der eine eine Ausgabe tätigt, und diese steuermindernd einsetzt, muss der andere, der diese erhält, diese steuererhöhend angeben. Somit ist aus meiner Sicht auch eine Steuererklärung abzugeben. Am besten Mal den Steuerberater fragen, der hat diese Geschichte ja verzapft…

Besten Gruß
Chris