Moin Moin an alle,
wie würdet ihr bei dem Fall handeln
Der verkaufte Artikel:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=29…
der Verkäufer bekomme folgende E Mal
Hallo ,
Artikel entspricht weder der Beschreibung, noch meinen Erwartungen: wirkt abgenutzt und bei der leuchttaste wurde sogar notdürftig gekleistert/repariert, wie es ausschaut.
Was können wir nun tun?
Anwort Vekaufer:
Moin moin, das tut mir leid zu höhren. Aber wenn Sie nóch einmal in der Beschreibung lesen: "
Sie weisen Gebrauchsspuren auf. Wie auf den Bildern zu sehen ist, hat das Sinus 45 einen Display Fehler und bei dem Sinus 45 PA ist mir einmal versehentlich etwas Beize draufgetropft. Sieht man kaum, stört auch nicht.
Da dieser Artikel hier von privat verkauft wird, kann ich leider keine Gewährleistung einräumen und keine Rücknahme anbieten. Steigere daher bitte nur mit, wenn Du den Artikel auch wirklich haben möchtest!
Was Sie als „Klebestelle“ bezeichnen ist der Abdruck der Beize. Die Taste funktioniert!! Des weiteren habe ich den Artikel eindeutig als „gebraucht“ bezeichnet.
Gebraucht heißt bei Ebay: „Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufen.“
Es tut mir leid, dass das Gerät nicht Ihren Erwartungen entspricht. Ich habe die Beschreibung aber nach bestem Wissen und Gewissen formuliert und alle ihre angegebenen „Fehler“ angeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Käufer:
Hallo,
…das mit der „Beize“ hatte ich nicht gelesen oder sicher dem komischen Mobilteil zugeordnet,
ich finde das ausgesprochen UNFAIR,
da unsere Kinder jedoch allesamt mit Juristen liiert sind, werden wir noch beraten, was zu tun sei,
ich wäre Ihnen für eine Rückabwicklung sehr verbunden, zumal das Muttergerät auch einen DISPLAYFEHLER zu haben scheint…
eventuell müsste man halt Betrugsanzeige erstatten, so what
Um das Geld geht es nicht, mann würde es ja zurück überweisen aber bei so einen Käufer?
Dannke für die anworten.