Erhaltene Artikel entspricht nicht Beschreibung

Moin Moin an alle,
wie würdet ihr bei dem Fall handeln
Der verkaufte Artikel:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=29…

der Verkäufer bekomme folgende E Mal

Hallo ,
Artikel entspricht weder der Beschreibung, noch meinen Erwartungen: wirkt abgenutzt und bei der leuchttaste wurde sogar notdürftig gekleistert/repariert, wie es ausschaut.
Was können wir nun tun?

Anwort Vekaufer:
Moin moin, das tut mir leid zu höhren. Aber wenn Sie nóch einmal in der Beschreibung lesen: "
Sie weisen Gebrauchsspuren auf. Wie auf den Bildern zu sehen ist, hat das Sinus 45 einen Display Fehler und bei dem Sinus 45 PA ist mir einmal versehentlich etwas Beize draufgetropft. Sieht man kaum, stört auch nicht.
Da dieser Artikel hier von privat verkauft wird, kann ich leider keine Gewährleistung einräumen und keine Rücknahme anbieten. Steigere daher bitte nur mit, wenn Du den Artikel auch wirklich haben möchtest!
Was Sie als „Klebestelle“ bezeichnen ist der Abdruck der Beize. Die Taste funktioniert!! Des weiteren habe ich den Artikel eindeutig als „gebraucht“ bezeichnet.
Gebraucht heißt bei Ebay: „Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufen.“
Es tut mir leid, dass das Gerät nicht Ihren Erwartungen entspricht. Ich habe die Beschreibung aber nach bestem Wissen und Gewissen formuliert und alle ihre angegebenen „Fehler“ angeführt.
Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Käufer:
Hallo,
…das mit der „Beize“ hatte ich nicht gelesen oder sicher dem komischen Mobilteil zugeordnet,
ich finde das ausgesprochen UNFAIR,
da unsere Kinder jedoch allesamt mit Juristen liiert sind, werden wir noch beraten, was zu tun sei,
ich wäre Ihnen für eine Rückabwicklung sehr verbunden, zumal das Muttergerät auch einen DISPLAYFEHLER zu haben scheint…
eventuell müsste man halt Betrugsanzeige erstatten, so what

Um das Geld geht es nicht, mann würde es ja zurück überweisen aber bei so einen Käufer?
Dannke für die anworten.

Artikelnummer: 290500323493

Die Fotos sind so schlecht, dass man darauf nichts erkennen kann.

Gruß
Falke

Bewertungserpressung
Hallo,
da Ihr Thread eh bal gesperrt wird, hier meine persönliche voreingenommene nicht objektive Meinung.

Der Käufer wollte nur ein Schnäppchen machen. Hat offensichtlich die Beschreibung nicht richtig gelesen und hat auch ein bißchen den Hauch von Dreistigkeit.

Komischerweise ist immer der Enkel Urenkel Schwager sonstwer Jurist.
Ich sage mal soviel ***** (Zensur) wie bei Iebäh ist mir selten untergekommen.
So jetzt aber mal sachlich bleiben
Sie bieten die Rückabwicklung an.
Das heißt er schickt Ihnen die Telefonanlage VERSICHERT auf seine Kosten zurück.
Sie prüfen das Telefon. Und erst danach überweisen Sie Ihm den Kaufpreis zurück.
Kann ja sein das er ein Ersatzteil aus der Anlage brauchte …?

Eventuell ziehen SIe Ihm noch die Ebaygebühren ab.
Den ganzen Schriftverkehr immer über Ebay abwickeln. Höflich sachlich bleiben, auch wenn sich die Faust in der Tasche ballt.
Im Zweifelsfall gibt es eine negative Bewertiung für Sie damit müssen Sie leben.
MFG
MIke
Wenn noch jemand eine andere Idee hat?

Hallo,

Sie bieten die Rückabwicklung an.

Im Zweifelsfall gibt es eine negative Bewertiung für Sie

Wenn man sowieso negativ bewertet wird, wieso dann zurücknehmen? Die Rücknahme war ja ausgeschlossen. Die Detailbilder sind zwar wirklich ziemlich nutzlos und zu verschwommen. Aber wenn alle Fehler im Text aufgelistet waren, sollte das eigentlich reichen. (Angesichts der nutzlosen Detailbilder können die Leser dieses Forums das nicht nachprüfen.)

Bei Überweisung (der Fragesteller sagte ja richtig Rücküberweisung und nicht paypal Rückerstattung?) muss Verkäufer sich schon mal nicht mit paypal Käuferschutz herumärgern.

Auf Rücknahme würde ich mich als Verkäufer, der sich nichts vorzuwerfen hat, nur dann einlassen, wenn der Käufer zusagt nicht schlecht zu bewerten. Dann müsste man mal hoffen, dass sich der Käufer an sein Versprechen hält, denn richtig durchsetzen könnte der Verkäufer das nicht. Oder mit der Rückabwicklung 2 Monate warten, dann ist die Bewertungsfrist abgelaufen.

Stephanie