Unser Verein ist gemeinnützig und durchgängig umsatzsteuerbefreit. Wir buchen nach EÜR im SKR 49. Wir haben in unserem Vermögen ein Haus, das vermietet wird. Die Mietverträge laufen auf unbestimmte Zeit.
Die Kautionszahlungen werden zunächst auf unser Girokonto vom neuen Mieter überwiesen. Dann legen wir ein entsprechendes Sparkonto bei unserer Hausbank an uns überweisen die Kaution von unserem Girokonto auf das Kautions-Sparkonto.
Wie buche ich nun die erhaltenen Kautionen? In der doppelten Buchführung komme ich mit dem Fall zurecht. In der EÜR habe ich eine Denk-Hürde. Die Kautonen sind kein Vermögen, das von uns vereinnahmt und ausgewiesen werden darf; buchhalterisch ignorien kann ich den Fall aber auch nicht, da unser Bankkonto ja betroffen ist. Ich MUSS also Bank an XXXXX buchen, oder?