Erhaltene Kautionen in der Einnahme-Überschuss-Rechnung buchen

Unser Verein ist gemeinnützig und durchgängig umsatzsteuerbefreit. Wir buchen nach EÜR im SKR 49. Wir haben in unserem Vermögen ein Haus, das vermietet wird. Die Mietverträge laufen auf unbestimmte Zeit.

Die Kautionszahlungen werden zunächst auf unser Girokonto vom neuen Mieter überwiesen. Dann legen wir ein entsprechendes Sparkonto bei unserer Hausbank an uns überweisen die Kaution von unserem Girokonto auf das Kautions-Sparkonto.

Wie buche ich nun die erhaltenen Kautionen? In der doppelten Buchführung komme ich mit dem Fall zurecht. In der EÜR habe ich eine Denk-Hürde. Die Kautonen sind kein Vermögen, das von uns vereinnahmt und ausgewiesen werden darf; buchhalterisch ignorien kann ich den Fall aber auch nicht, da unser Bankkonto ja betroffen ist. Ich MUSS also Bank an XXXXX buchen, oder?

Servus,

die passiven Bestandskonten sind in diesem Kontenrahmen alle in der Klasse 1xxx.

Und ganz hinten in dieser Klasse bei # 1806 wirst Du fündig: „Erhaltene Kautionen“.

Die spätere Bewegung vom laufenden Konto auf das Kautions-Sparkonto ist bloß noch eine Geldbewegung, mit der sich an der Kaution nichts mehr ändert.

Also:

  1. Erhaltene Überweisung: Betrag per Bank an #1806 Erhaltene Kautionen
  2. Überweisung auf das Sparkonto: Betrag per Sparkonto an Bank (oder, wenn Du magst, mit Geldtransit dazwischen - aber das wird es bei den sehr wenigen Bewegungen auf dem Sparkonto nicht brauchen.

In der Überschussrechnung wird das Kautionskonto nicht als Vermögen (oder eigentlich: Verbindlichkeit) ausgewiesen. Es dient bloß als Gedächtnisstütze für die Buchhaltung.

Schöne Grüße

MM