Hallo ihr,
ich habe da mal eine Verständnisfrage. Und zwar folgende Situation:
Aus freiberuflicher Tätigkeit enstehen Einkünfte, für die auch Umsatzsteuer berechnet wird. Dass man diese Umsatzsteuer irgendwann ans Finanzamt abführen muss, ist klar.
Allerdings scheint es so zu sein, dass die erhaltene Umsatzsteuer als Einnahme verbucht wird. Damit wird diese aber doch zu den Gesamteinnahmen addiert und erhöht somit das Gesamteinkommen der entsprechenden Person, oder?
Also um ein Beispiel zu nennen:
Einnahmen ohne Umsatzsteuer: EUR 10.000
Einnahmen mit Umsatzsteuer: 11.900
Die Einkommenssteuer müsste dann auf der Grundlage von EUR 11.900 Gewinn berechnet werden, oder? (Lassen wir mal solche Scherze wie Vorsteuerabzug und Betriebsausgaben weg.)
Damit versteuert man aber doch auch die EUR 1.900 an Umsatzsteuer, die man nachher ohnehin ans Finanzamt abführt, als Einnahme - oder? D.h. man zahlt Steuern auf Geld, das einem gar nicht gehört und eigentlich nur einen durchlaufenden Posten darstellt. *???*
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt, und es wäre schön, wenn jemand was zum Thema sagen könnte.
Schöne Grüße
Petra
Servus,
wenn die USt-Zahllast ans FA abgeführt ist, ist das eine Betriebsausgabe. So dass unterm Strich die USt beim Überschussrechner genauso ergebnisneutral behandelt wird wie beim bilanzierenden Unternehmer.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
wenn die USt-Zahllast ans FA abgeführt ist, ist das eine
Betriebsausgabe. So dass unterm Strich die USt beim
Überschussrechner genauso ergebnisneutral behandelt wird wie
beim bilanzierenden Unternehmer.
Ok, danke. … Ganz ergebnisneutral ist die Sache nicht, weil Einnahme und Ausgabe so ja in unterschiedliche Jahre fallen. Aber wenigstens machen die Dinge jetzt von der Logik her wieder Sinn.
Manchmal frage ich mich, warum man eigentlich an der Schule alles mögliche lernt, nur nicht, wie man eine Steuererklärung erstellt!
Gut, dass w-w-w wieder funktioniert und es da Leute gibt, die Ahnung haben. 
Schöne Grüße
Petra
Manchmal frage ich mich, warum man eigentlich an der Schule
alles mögliche lernt, nur nicht, wie man eine Steuererklärung
erstellt!
Weil man das nicht so einfach mir-nix-dir-nix in ein paar Schulstunden lernt!
Ausserdem müsste man dann jedes Jahr zur Schule, weil sich das Steuerrecht jedes Jahr ändert.
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Hi Petra,
Ganz ergebnisneutral ist die Sache nicht
in der Tat, das ist wahr. Der relative Vorteil, den ein freiberuflich Tätiger in der Gestaltung der Höhe der Einkünfte aus der Möglichkeit des Verschiebens von Einnahmen und Ausgaben zwischen zwei Kalenderjahren hat, dürfte aber den möglichen Nachteil der zeitversetzten USt-Zahlungen bei weitem überwiegen. Zumal für den Ansatz der USt-Vorauszahlung für das vierte Quartal die Zurechnung in das Jahr, das sie betrifft (falls pünktlich geleistet) genauso akzeptiert wird wie die Zurechnung in das Jahr, in dem sie tatsächlich geleistet wird.
Jedenfalls reicht dieser USt-Effekt für sich allein nicht dafür aus, dass der Aufwand, nur deswegen Bücher zu führen und Bilanzen zu erstellen, damit gerechtfertigt wäre.
Schöne Grüße
MM