Erhaltene Ware trotz Nichtbestellung

Hallo alles zusammen,

nehmen wir mal an, man hat im Internet etwas gekauft unter der Voraussetzung es auf Raten zahlen zu dürfen. In der Beschreibung steht dann auch das, falls die Finanzierung von der Bank abgelehnt wird, der Kauf kostenfrei storniert wird.
Wenn die Ware dann nun über einen Monat später doch ankommt, ist es möglich diese einfach zu behalten? Es ist ja wie etwas was man zugeschickt bekommen hat ohne es zu bestellen…
Ich weiß jetzt nur die Rechtsgrundlage da leider nicht. Hoffe Ihr könnt mir helfen.

Was ich noch vergaß. Die Ware wird nur gegen Vorkasse versendet. Also Geld überweisen und dann wird Ware raus geschickt und nicht umgedreht…

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Kann diese FRage ernst gemeint sein?

Du beziehst dich auf § 241 a BGB, und der greift in diesem Fall natürlich nicht. Er passt schon von der ratio her nicht; zudem könnte man § 241 II BGB anwenden.

*kopfschüttel*

Levay

Okay okay, hab doch keine Ahnung, deswegen frag ich ja. Aber was ist mit http://de.wikipedia.org/wiki/Realofferte

Da steht „Wichtig wird die Realofferte im Rahmen des § 241a BGB bei der Zusendung unbestellter Waren durch einen Unternehmer an einen Verbraucher, da in dieser Konstellation Eigentum und Besitz an der unbestellten Ware dauerhaft auseinanderfallen. Das Unternehmen hat weder einer Anspruch auf Rückgabe der Sache noch auf Kaufpreiszahlung, der Empfänger der Ware wird aber auch nicht Eigentümer der Sache, kann aber nach Belieben mit der Ware verfahren.“

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