Hallo,
ich frage mich, ob folgender (hypothetischer) Fall den Straftatbestand der Verleumdung darstellen würde:
(http://dejure.org/gesetze/StGB/187.html habe ich gelesen)
Verkäufer A bietet zerbrechliche Ware in einer online-Auktion an. Käufer B ersteigert diese. Nachdem B Kaufbetrag und Versandkosten überwiesen hat, und A die Zahlung bewusst entgegen genommen hat, kommt ein zerknautschtes Paket mit zerbrochenem Inhalt beim Käufer B an. B reklamiert den beschädigten Inhalt und die schlechte Verpackung bei A.
A fühlt sich beleidigt, und beschwert sich beim Veranstalter der online-Auktion. Dabei gibt A an, B habe nicht bezahlt.
In meinen Augen würde die falsche Angabe, B habe seine Käuferpflicht durch Nichtbezahlung verletzt, eine bewusste Verleumdung darstellen.
Wenn dazu noch A nicht auf die Ermahnung durch B reagiert, den Vorwurf zurückzunehmen, dürfte dies doch auch als Vorsatz bewertet werden, oder?
Danke für erhellende Meinungen zu meiner Frage!
