Erhaltene Zahlung geleugnet, Verleumdung?

Hallo,
ich frage mich, ob folgender (hypothetischer) Fall den Straftatbestand der Verleumdung darstellen würde:
(http://dejure.org/gesetze/StGB/187.html habe ich gelesen)
Verkäufer A bietet zerbrechliche Ware in einer online-Auktion an. Käufer B ersteigert diese. Nachdem B Kaufbetrag und Versandkosten überwiesen hat, und A die Zahlung bewusst entgegen genommen hat, kommt ein zerknautschtes Paket mit zerbrochenem Inhalt beim Käufer B an. B reklamiert den beschädigten Inhalt und die schlechte Verpackung bei A.
A fühlt sich beleidigt, und beschwert sich beim Veranstalter der online-Auktion. Dabei gibt A an, B habe nicht bezahlt.
In meinen Augen würde die falsche Angabe, B habe seine Käuferpflicht durch Nichtbezahlung verletzt, eine bewusste Verleumdung darstellen.
Wenn dazu noch A nicht auf die Ermahnung durch B reagiert, den Vorwurf zurückzunehmen, dürfte dies doch auch als Vorsatz bewertet werden, oder?

Danke für erhellende Meinungen zu meiner Frage!

Hallo,

aus dem Bauch heraus: die Behauptung, jemand hätte nicht gezahlt, dürfte diese Kriterien

„…welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist…“

nicht erfüllen.

Gruss

Iru

Hallo,

aus dem Bauch heraus: die Behauptung, jemand hätte nicht
gezahlt, dürfte diese Kriterien

„…welche denselben verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu
gefährden geeignet ist…“

nicht erfüllen.

seltsames bauchgefühl…
die behauptung, jemand würde seine vertraglichen pflichten nicht erfüllen, ist natürlich dazu geeignet jemanden in der öffentlichkeit verächtlich zu machen, da die zahlungswilligkeit des betroffnen als fragwürdig hingestellt wird.

der gesetzgeber hat solchen äußerungen sogar besonders rechnung getragen, § 187 2. Alt. stgb, „…kredit zu gefährden geeignet ist“

Hallo,

die Behauptung, jemand hätte seine Rechnung nicht bezahlt, stellt keine Kreditgefährdung dar. Wird denn durch diese Behauptung in irgendeiner Weise der Kredit des Betroffenen gefährdet? Von welcher Bank bekommt er denn kein Geld mehr? Kreditgefährdung erfordert noch einiges mehr.
Zudem könnte der Adressat der Behauptung leicht erkennen, dass es sich bei der Behauptung um eine Schutzbehauptung handelt, denn üblicherweise wird erst gezahlt und dann geliefert. Eine Geeignetheit zur Kreditgefährdung liegt also eher nicht vor.

Was allerdings für den Fragesteller möglich wäre, das wäre eine Betrugsanzeige. Der Artikel entsprach absolut nicht der Beschreibung, so dass man davon ausgehen kann, dass der Käufer vorsätzlich getäuscht wurde. Die Polizei könnte sogar während des Strafverfahrens im Rahmen der Rückgewinnungshilfe nach 73 StGB zugunsten des Geschädigten das bereits überwiesene Geld beschlagnahmen bzw. durch einen Gerichtsvollzieher pfänden lassen.

Gruss

Iru

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Hallo,
und erstmal vielen Dank für die schlüssige Antwort!
Kreditfähigkeit ist natürlich nicht gefährdet, jedoch die Handlungsfähigkeit auf dem Auktionsportal, weil ja der Veranstalter z.B. die Möglichkeit der Bewertung sperrt, und Sanktionen gegen den Käufer verhängt.
Das ist der Kreditgefährdung zumindest ähnlich …

Zudem könnte der Adressat der Behauptung leicht erkennen, dass
es sich bei der Behauptung um eine Schutzbehauptung handelt,
denn üblicherweise wird erst gezahlt und dann geliefert.

Selbst wenn dies ganz offensichtlich zu erkennen wäre, hapert die Erkenntnis leider daran, dass online-Auktionsveranstalter mitunter die Fälle gar nicht prüfen, sondern nur automatisierte Standardantworten versenden.
Der ‚Verleumdete‘ steht dadurch vor der sehr schwierigen Aufgabe, einen Sachverhalt vor jemandem richtigstellen zu müssen, welcher keine Zeit findet, den Einspruch durchzulesen.

Was allerdings für den Fragesteller möglich wäre, das wäre
eine Betrugsanzeige. Der Artikel entsprach absolut nicht der
Beschreibung, so dass man davon ausgehen kann, dass der Käufer
vorsätzlich getäuscht wurde. Die Polizei könnte sogar während
des Strafverfahrens im Rahmen der Rückgewinnungshilfe nach 73
StGB …

Danke für das Stichwort, vielleicht komme ich darüber an Hinweise in diesem ‚fiktiven Fall‘

Gruß,
Peter

PS: Im Forum eines bekannten Auktionsveranstalters habe ich übrigens seitens offensichtlich vergrämter Verkäufer Zustimmung zu dem ‚Trick‘ mit Nichtbezahlungs-Meldung gelesen. Dadurch können Verkäufer nämlich erstmal verhindern, eine Bewertung von ihrem verprellten Käufer zu bekommen.

Hallo,

Selbst wenn dies ganz offensichtlich zu erkennen wäre, hapert
die Erkenntnis leider daran, dass online-Auktionsveranstalter
mitunter die Fälle gar nicht prüfen, sondern nur
automatisierte Standardantworten versenden.
Der ‚Verleumdete‘ steht dadurch vor der sehr schwierigen
Aufgabe, einen Sachverhalt vor jemandem richtigstellen zu
müssen, welcher keine Zeit findet, den Einspruch durchzulesen.

um jemanden zu verleumden, muss diese Verleumdung auch bei mindestens einer natürlichen Person angekommen sein. Eine Verleumdung gegenüber einem Automaten ist kaum vorstellbar. Jedenfalls können Äußerungen einem Antwortroboter gegenüber nicht die Kreditfähigkeit gefährden.

PS: Im Forum eines bekannten Auktionsveranstalters habe ich
übrigens seitens offensichtlich vergrämter Verkäufer
Zustimmung zu dem ‚Trick‘ mit Nichtbezahlungs-Meldung gelesen.
Dadurch können Verkäufer nämlich erstmal verhindern, eine
Bewertung von ihrem verprellten Käufer zu bekommen.

Also handelt es sich gar nicht um eine Äußerung, sondern lediglich um das Anklicken eines Buttons?

Gruss

Iru

wow, wer gibt so einem beitrag denn einen stern. an dem ist alles falsch …

die Behauptung, jemand hätte seine Rechnung nicht bezahlt,
stellt keine Kreditgefährdung dar. Wird denn durch diese
Behauptung in irgendeiner Weise der Kredit des Betroffenen
gefährdet?

Von welcher Bank bekommt er denn kein Geld mehr?

der gesetzgeber verwendet den begriff „kredit“ nicht wie im umgangssprachlichen sinn, siehe auch § 823 II bgb.

kredit iSd § 187 stgb versteht man „das Vertrauen, das jemand in Bezug auf die Erfüllung seiner vermögensrechtlichen Verbindlichkeiten genießt“ - BeckOK § 187 Rn.4 mwN

Kreditgefährdung erfordert noch einiges mehr.

§ 187 2.alt. stgb ist ein vermögensgefährdungsdelikt, d.h. die kreditgefährdung ist sehr leicht verwirklicht…

Zudem könnte der Adressat der Behauptung leicht erkennen, dass
es sich bei der Behauptung um eine Schutzbehauptung handelt,
denn üblicherweise wird erst gezahlt und dann geliefert. Eine
Geeignetheit zur Kreditgefährdung liegt also eher nicht vor.

Zu einem tatsächlichen Vertrauensverlust bzw zu einer Gefährdung oder Beeinträchtigung des Vermögens muss es nicht kommen. es ist unerheblich, was der adressat herausfinden kann/könnte.

die geeignetheit der behauptung bemisst sich nach objektiven gesichtspunkten und nicht danach, welche anstrengungen der adressat unternehmen muss, um die unrichtigkeit zu erkennen.

wird also behauptet, dass der betroffene seine verbindlichkeiten nicht erfüllt, dann ist diese behauptung für sich geeignet, das vertrauen dritter in die erfüllung ihrer ansprüche zu gefährden.

der objektive tatbestand der verleumdung bzw. der üblen nachrede (inkl. strafbarkeitsbedingung) lässt sich also mühelos bejahen…

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hallo hendrik4u,

Dir auch ein Dankeschön, für die schlüssige Gegendarstellung :wink:

In der Teilmenge sieht es danach aus, dass es als Verleumdung gelten könnte, wenn
a) ein Mitarbeiter des Auktionsportals den Vorwurf der Nichtbezahlung wahrnimmt
b) der Verleumder erkennen lässt, dass es nicht nur ein versehentlich geklickter Button ist
c) die Rechtsprechung 'Kredit’würdigkeit entsprechend interpretiert.

… von versuchtem Betrug ganz zu schweigen.

Interessant, Danke!
Gruß,
Peter