Hallo!
Kann bei einem 2-Familienhaus (1 Wohnung vermietet + 1 Ferienwohnung,
der vermieteter Anteil (54%) steuerlich abgesetzt werden, wenn im privaten Wohnbereich der bestehende Wintergarten umgebaut und renoviert wurde. Alter Wintergarten wurde größtenteils abgerissen. Kosten der Renovierung ca. 40000,- Euro.
Danke !!!
Franz
hallo franz!
Kann bei einem 2-Familienhaus (1 Wohnung vermietet + 1
Ferienwohnung) der vermieteter Anteil (54%) steuerlich abgesetzt werden, wenn
im privaten Wohnbereich der bestehende Wintergarten umgebaut
und renoviert wurde. Alter Wintergarten wurde größtenteils
abgerissen. Kosten der Renovierung ca. 40000,- Euro.
alle aufwendungen für deine vermietete wohnung (54 % der normalen hausaufwendungen + 54 % der alt-afa) sind als werbungskosten zu berücksichtigen.
der aufwand für den umbau/renovierung des bestehenden wintergartens gehört nicht zu den allgemeinen hausaufwendungen. da der wintergarten nicht vermietet wird und der aufwand für seinen umbau genau abgrenzbar von den übrigen hausaufwendungen ist, sind die aufwendungen ausschließlich privat veranlasst und keine werbungskosten.
viele grüße
gunnar
der aufwand für den umbau/renovierung des bestehenden
wintergartens gehört nicht zu den allgemeinen
hausaufwendungen. da der wintergarten nicht vermietet wird und
der aufwand für seinen umbau genau abgrenzbar von den übrigen
hausaufwendungen ist, sind die aufwendungen ausschließlich
privat veranlasst und keine werbungskosten.
so sieht es zumindest die allgemeine Rechtslage. ABER: Versuch macht klug. Wenn es bei der Veranlagung rausgeschmissen wird, braucht man nicht traurig zu sein, man wußte ja um den Fehler.
Finanziell haarig wirds erst, wenn man dann für alle Jahre, wo der Bescheid noch geändert werden kann, Rückzahlungsbescheide erhält.
BARUL76