Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
Ich habe im Aug 2008 eine Immobile erworben. Per Ersteigerung. Wert des Gebäudeteils (2 Häuser ohenGrund und Boden) ca. 130000 Euro. Ich habe bisher mehr als 30000 Euro inverstiert. Fast alles nur Materialkosten. Verbaut wurde alles von mir und Vater.
Meine Frage, ich habe verschiedenste Investitionskosten. Fenster, Heizung, Dachwartung etc. Kann ich z.Bsp. die Dachwartung (Flachdach, Bitumenbahnen) als Erhaltungsaufwand absetzten? Oder ist das ausgecshlossen weil ich über die 15% Grenze der Investitionssumme innerhalb der ersten 3 Jahre nach Erwerb komme?
Bestehen überhaupt Möglichkeiten Erhaltungsaufwand gelten zu machen?
Kann ich nach den 3 Jahren (nach Erwerb) wieder Erhaltungsaufwand geltend machen? Fallen dann normale Renovierungsarbeiten darunter oder sind diese weiterhin Herstellungsaufwand mit (nichtsnutzigen) 2% Abschreibung im Jahr?
Ich komme 2010 bzw. 2011 noch mehr in die Einnahmenseite. Ca. 6000 Euro Mieteinnahmen nach Abzug Werbungskosten, Umlagen etc. Welchen Steuersatz muss ich zahlen?
Ich vermiete eine ca. 120qm Wohnung an meine Eltern zu 80% des marktüblichen Tarifs. Ich profitiere dadurch am Prozentsatz des Schuldzinses (Eigenanteil nur ca.10%, mit Elternwhg 25%)und an den Herstellungskosten. Aber meine Einnahmen werden logischerweise erhöht. Lohnt sich das, oder soll ich sie umsonst wohnen lassen. Akzeptiert dies das FA?
Ich bin über jede Antwort dankbar, da ich ab 2010 meine Steuer selbst mache und ich keine Fehler machen will.
Danke Mark Ihrig