Erhaltungsaufwendungen ?

Angenommen Herr XY kauft sich ein Haus das er zunächst selbst bewohnt. Im letzten Jahr zieht er aus und vermietet es an seine Verwandtschaft. Nun ist der Dachboden noch nicht gedämmt und einen Fußboden gibt es auch nicht wirklich. Herr XY lässt nun im letzten Jahr einen Fußboden von einem Handwerker einbauen und beschafft das Material für die Dachdämmung. Das Dach wird dann später in Eigenleistung gedämmt.
Nun fragt sich Herr XY, OB und falls ja, WO er in seiner Einkommensteuererklärung diese Ausgaben absetzen kann.

Nun fragt sich Herr XY, OB und falls ja, WO er in seiner
Einkommensteuererklärung diese Ausgaben absetzen kann.

In der Anlage V, die er aufgrund der Vermietung abgeben muss!

Guten Tag,

Herr XY hat die Anlage V natürlich schon weitgehend ausgefüllt. NUR … sind die Ausgaben von Herrn XY wirklich Erhaltungsaufwendungen oder doch eher Herstellungskosten ? Dafür hat er nämlich noch keine entsprechende Zeile in Anlage V gefunden …

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

NUR … sind die Ausgaben von Herrn XY wirklich
Erhaltungsaufwendungen oder doch eher Herstellungskosten ?

Wenn das Dachgeschoss erstmalig ausgebaut wurde, und somit die Wohn-/Nutzfläche erhöht wurde, liegen Herstellungskosten vor, die zusammen mit dem Rest vom Gebäude abzuschreiben sind.

Klarstellung Herstellungskosten Gebäude 50 Jahre
Hi !

, liegen Herstellungskosten vor,
die zusammen mit dem Rest vom Gebäude abzuschreiben sind.

nur zur Präzisierung dieser Aussage: Für diese Herstellungskosten beginnt ein eigener Abschreibungszeitraum von derzeit 50 Jahren zu laufen. Es ist für diese Kosten also nicht die Restnutzungsdauer des Gebäudes heranzuziehen und über diesen Zeitraum abzuschreiben.

Vgl. hierzu R 7.4 EStR und H 7.4 EStH.

BARUL76

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