Erhaltungskosten einer geschenkten Immobilie

Liebe Experten

Wer kann im Falle einer von Vater V an Tochter T geschenkten Immobilie nebst Grundstück die im selben Jahr anfallenden Instandhaltungskosten steuerlich absetzen? Geht das überhaupt?

Beispiel: V schenkt T das elterliche EFH inkl. Grund, in welchem die Eltern auch weiterhin unentgeltlich wohnen bleiben, d.h. notariell beurkundetes lebenslanges Wohnrecht genießen. Grundbucheintrag erfolgt. Im selben Jahr fallen am Haus Instandhaltungskosten in Höhe von 10.000 EUR an (Heizung, Gasleitung, Wasseranschluss).

Wer kann diese Kosten steuerlich absetzen und ggf. unter welcher Rubrik? Sonderbelastungen? Werbungskosten von vermietetem Eigentum?

Im voraus schon vielen Dank für die Hilfe!

dieter

Wer kann diese Kosten steuerlich absetzen

Niemand

Werbungskosten von
vermietetem Eigentum?

Ist doch nichts vermietet!

Da hier nichts vermietet ist, kann auch niemand was als Werbungskosten absetzten.

Einzig was möglich ist, die Aufwenungen als haushaltsnahme Dienstleistungen §35a EStG abzusetzen. Das können die Eltern wenn sie die Aufwendungen auch selbst getragen haben. Absetzbar sind die Lohnanteile in den Rechnungen der Handwerker, davon 20%, max 6000 €, Also 1200€ Steuerminderung. Rechnung muss überwiesen werden! Keine Barzahlung akzeptiert!

Wenn die Eltern Rentner sind und auf Grund ihres niedrigen Einkommens keine Einkommensteuer zahlen müssen dann bekommen sie auch nichts zurück.

Gruß

Jörg

Vielen Dank für die Antwort. Ich hab mir das schon gedacht. Jetzt bin ich mir sicher …

Viele Grüße,
dieter