Erhaltungskosten vs. Herstellungskosten Immobilie. Kann man das mit Finanzamt vor den Maßnahmen abstimmen?

Wenn man an einer vermietete Immobilie Arbeiten verrichten lässt (z.B. Heizung auf den Stand der Technik, Dachbodenisolierung, Erneuerung Badfliesen (gleicher Stanbdard), Elektroinstallation, so ist das ganz oder teilweise Erhaltungsaufwand oder Herstellung. Da die Grenzen fließend sind, ist besser die steuerliche Absetzung (sofort oder AfA) VORHER zu kennen, bevor man hier größere Summen einsetzt und dann vom FA auf ewige Abschreibung vertröstet wird.

Kann man dies mit dem FA vorab verbindlich klären, ggf unter genauer Beschreibung (mit Kostenvoranschlägen usw) der einzelnen geplanten Maßnahmen

Servus,

fließend ist da eigentlich nix, wenn man der Verwaltungsauffassung folgt. Diese ist in Abschnitt 21.1 EStR dargelegt: http://einkommensteuerrichtlinien.de/EStR-21-1-Erhaltungsaufwand-und-Herstellungsaufwand.html

Wenn man zur Sicherheit weiter gehen möchte, kann man eine Verbindliche Auskunft des FA gem. $ 89 Abs. 2 AO beantragen. Die kostet danna allerdings was: http://www.finanztip.de/verbindliche-auskunft-finanzamt/

Schöne Grüße

MM

und die Verbindlichkeit kann man auch oft in der Pfeife rauchen, denn kleinste Abweichungen des verwirklichten zum beauskunfteten Sachverhalt nutzt das Finanzamt um tschüssikowski zur Verbindlichkeit zu sagen

Servus,

ja, man muss in so einem Fall schon darauf achten, für welchen Sachverhalt genau man eine Auskunft beantragt.

Schöne Grüße

MM