Wenn man an einer vermietete Immobilie Arbeiten verrichten lässt (z.B. Heizung auf den Stand der Technik, Dachbodenisolierung, Erneuerung Badfliesen (gleicher Stanbdard), Elektroinstallation, so ist das ganz oder teilweise Erhaltungsaufwand oder Herstellung. Da die Grenzen fließend sind, ist besser die steuerliche Absetzung (sofort oder AfA) VORHER zu kennen, bevor man hier größere Summen einsetzt und dann vom FA auf ewige Abschreibung vertröstet wird.
Kann man dies mit dem FA vorab verbindlich klären, ggf unter genauer Beschreibung (mit Kostenvoranschlägen usw) der einzelnen geplanten Maßnahmen