Erhebliche Mängel,Mietminderung,fristl.Kündigung

hallo
in einer mietwohnung liegen mehrere mängel vor,der vermieter wurde
vor wochen darauf hingewiesen, hat sich selbst von den schäden
überzeugt, jedoch keine anstalten unternommen um die schäden zu
beheben,darauhin wurde die miete um jeden mangel einzeln gemindert
und die miete einbehalten.nachdem er das einschreiben erhalten hat,
steht er noch am selben abend vor der tür, um einen termin zu sofort
zu vereinbaren, um den für ihn größten schaden zu beheben,
wassereinbruch in der wand infolge eines geplatzen wasserrohres.nun
hat er begonnen, den schaden zu beheben, wand aufgestemmt, ein loch
von der stube ins badezimmer gehämmert, sodass man da durch schauen
kann.den rohrbruch hat er behoben, jetzt kommt noch eine firma zur
mauertrocknung, es werden schläuche durch die ganze wohnung
verlegt,schlafzimmer, wohnstube, dieses gerät muß permanent ansein
24h(laut aussage).es gibt keine möglichkeit zum persönlichen rückzug.
jetzt fordert er die geminderte miete unter verbaler androhung nach
zuzahlen, die anderen schäden hat er einfach aussen vorgelassen. muß
die miete gezahlt werden oder greift das recht einer fristlosen
kündigung, wegen unzumutbarer wohnzustände loch in der
wand,mauertrocknung die über 2 wochen durchgeführt werden soll/muß.
vielen dank
monika

Hi,

also - entschuldige - aber erst mal greift das Recht auf lesbare Beiträge. Das ist ja ein einziger Satz! Mir tränen die Augen.

Aber trotzdem:

Mietminderungen sind immer mit großer Vorsicht und hoffentlich unter tatkräftiger Hilfe eines Mietrechtsexperten durchzuführen. Sonst hat man sich als Laie Ruck-Zuck ins rechtliche Abseits gestellt.

Soweit ich mich erinnere muss man - bevor man mindert - dem VM mehrmals Gelegenheit geben, Schäden zu beheben. Des weiteren hat der VM natürlich auf jeden Fall Anspruch auf Zahlung der Miete wenn er den Missstand dann doch behebt. In welcher Höhe (ob voll und ganz oder weiter gemindert durch die noch bestehenden Beeinträchtigungen) sollte wieder vom o.g. Experten säuberlich geprüft werden.

Also Vorsicht und im Falle eines bereits so weit fortgeschrittenen Misstrauensverhältnis zum VM lieber mit Anwalt oder Mieterverein.

Gruß
Nita

Im Gegensatz zu Nita bin ich anderweitig informiert.
Der VM muß, wie Nita erwähnte, über den Mangel informiert sein und es muß ihm Gelegenheit gegeben werden, diesen Mangel zu beseitigen. Macht er dies nicht, wird ihm nochmals ein Schreiben zugeschickt, indem ihm nochmals eine Frist zur Beseitigung gegeben wird. Gleichzeitig wird bei Unterlassung angedroht, die Miete dementsprechend zu kürzen. Hier ist wirklich Vorsicht geboten, daß die Miete auch nur nach der Rechtssprechung gekürzt wird. Hat er den Mangel dann tatsächlich behoben, brauchst Du erst ab dann die volle Miete wieder zahlen. Denn die Mietminderung hat er durch sein Unterlassen verursacht.
Du solltest jedoch aufgrund der Unzumutbarkeit der Wohnung mit einem Anwalt oder der günstigeren Verbraucherzentrale überlegen, ob Du für die Dauer der Beseitigung auf Kosten des Vermieters in ein Hotel ziehen kannst oder wenn eine Beseitigung zeitlich nicht absehbar ist, die Wohnung zu kündigen. Allein die Tatsache, daß eine Mängelbeseitigung 2 Wochen dauert, reicht nicht für eine fristlose Kündigung. Beachte auch, daß dir die Stromkosten für die eingesetzten Geräte erstattet werden. Das ist ja nicht gering bei 24h-Laufzeit.

Die Verbraucherzentrale hilft in solchen Fällen kostengünstig mit einem Anwalt. Und ein Schreiben von dem hat schon so manchen milde gestemmt.

Gruß Ina