Erhebliche Mietsteigerung nach 4 Jahren

Hallo,
In einem Mietvertrag ist -ohne Angabe von Gründen- vereinbart, dass die Kaltmiete ab dem 5. Jahr um 50% steigt. Dieser Zeitpunkt würde sich nähern.
Müsste ein Mieter, der diese Eröhung nicht bezahlt, damit rechnen, dass ein Gericht eine eventuelle Kündigung des Vermieters bestätigen würde?
Bzw. könnte ein Mieter darauf hoffen, dass diese Regelung vom Gericht einkassiert wird?

Greetz

Der Kater

Kann sein, kann aber auch nciht sein.

Wichtig ist es zu wissen, warum die Miete so stark steigt, warum wurde so etwas vereinbart, gab es zu beginn z.B. eine Vergünstigung aus Grund x, sodass die volle Miete erst nach 5 Jahren bezahlt wird?

Handelst es sich bei den Vertrag um einen Staffelmiete?

Zunächst einmal ist zu bemerken, Vertrag ist Vertrag. Und beide Vertragsparteien sind daran gebunden.
Dann stellt sich die Frage, warum wurde das so vereinbart?
Da gab es doch bei Vertragsabschluss sicherlich ein Gespräch und Erläuterungen zu dieser Vereinbarung.
Dann, warum hat denn der Mieter eine solche Vereinbarung unterschrieben, und möchte sich jetzt evtl. nicht daran halten?
Und ob das Gericht diese Vertragsklausel nun für ungültig erklären soll erschließt sich mir nicht. Es sei denn, sie würde gegen gute Sitten bzw. gesetzliche Regelungen verstoßen. Aber das müsste das Gericht entscheiden.
Aber, >>auf hoher See und vor Gericht, ist man in Gottes Hand<<!

Hallo!

Wenn im Vertrag lediglich die Erhöhung als Prozentangabe erwähnt wurde, dann ist sie aus rein formalen Gründen unwirksam.
Selbst die Benennung als Prozent plus Eurobetrag wäre unwirksam.

Allein die Nennung z.B. " ab dem 1.10…2016 beträgt die monatliche Miete 680 € "

oder " ab dem 1.10. 2016 erhöht sich die monatliche Miete um 120 € " würde wirksam sein.

es würde sich dann um einen Staffelmietvertrag handeln, sicher eine Sonderform, weil es „nur“ eine Staffelung gibt.
Aber wohl zulässig.
Bei Vertragsbeginn war klar, wann welche Miete zu zahlen sein wird. Erste 5 Jahre Betrag X, danach der Betrag Y.

Weitere Steigerungen sind nicht vereinbart, können jedoch nach dem üblichen Mieterhöhungsverlangen durchgeführt werden. Hier gäbe es aber einige Begrenzungen, die womöglich keine Erhöhungen mehr zulassen.

An den Mieter kann man nur den Rat geben, sich mit seinen gesamten Vertragsunterlagen an einen Mieterverein oder Rechtsanwalt zu wenden. Dort wird man sie prüfen und bewerten und einen verbindlichen Rechtsrat geben.

MfG
duck313

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wie kommst du denn darauf? seit wann sind denn zusätzliche angaben verboten?

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Ja, da hast Du recht.

Zusätzliche Angabe wäre Ok.

Was nicht sein darf (sogar nach BGH Urteil) wäre ein Staffelmietvertrag, der z.B. in den ersten 5 Jahren, jährliche Steigerungen in Geldbetrag festlegte und ab dem 5. Jahr waren prozentuale Steigerungen vereinbart.
Das ist unzulässig mit der Folge das ab dem 5. Jahr (im Beispiel) keine automatische Mieterhöhung mehr erfolgen darf.

MfG
duck313

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Einfach weil der Vermieter gerne Geld verdient. Letztlich steigen die Mietpreise bei Neuverträgen deutlich stärker als Mieterhöhungen im Rahmen der Kappungsgrenze möglich sind.
Die Wohnung liegt deutlich über dem Mietspiegel, ist aber einfach traumhaft und wäre im Moment vermutlich 30% über dem, was der Mieter aktuell zahlt, an den Mann zu bringen. Es steht aber keinerlei Grund für die Mietsteigerung im Mietvertrag.