Erhebung der Mehrwertsteuer

Hallo liebe Forum-Teilnehmer, folgender Sachverhalt und anschließende Frage: Eine Privatperson kommt mit einer Person überein, dass diese jeweils Freitags das Haus innen putzt, also reinigt. Am Monatsende wird eine Rechnung gelegt. Auf dieser Rechnung ist eine Summe für die19%-ige  Mehrwertsteuer ausgewiesen. Die Person putzt nicht selbst, sondern lässt putzen. Im Kopf der Rechnung heißt es:

Service und Dienststleistung Ulrike Treppengeländer
Ihr Service für Gebäudereinigung und mehr

Die Privatperson  wollte diese Rechnungen nächstes Jahr bei der Einkommenssteuererklärung mit angeben.

Meine Frage lautet: ist die Erhebung der Mehrwertsteuer so okay?
Die Privatperson will nicht groß Fragen stellen. z.B. wie hoch ist Ihr Umsatz und so weiter.

Danke für die Antworten.

Radlader

Hallo,

wenn es eine echte Firma ist, ist die Rechnung so völlig normal und wird auch vom Finanzamt so anerkannt.

Die Privatperson will nicht groß Fragen stellen. z.B. wie hoch ist Ihr Umsatz und so weiter.

was hat das denn mit der Rechnung zu tun?

Gruß Heinz

Servus,

was hat das denn mit der Rechnung zu tun?

die Rechnung eines Kleinunternehmers, der nicht zur Regelbesteuerung optiert, schaut ein bissele andersten aus.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Meine Frage lautet: ist die Erhebung der Mehrwertsteuer so okay?

Grundsätzlich ja - die Pflichtangaben gem. § 14 Abs 4 UStG gehören aber auch hier auf die Rechnung.

Wenn die Raumreinigungsunternehmerin bloß dem Hörensagen nach und nach Gefühl fakturiert, merkt man das an der fehlenden USt-ID-Nummer bzw. Steuernummer.

Schöne Grüße

MM

Recht herzlichen Dank, ihr habt mir sehr geholfen.

Radlader