Bei der jährlichen Berechnung der Oberflächenentwässerumg berechnet die KAT zb. nur die dachfläche des Hauses. Nun will sie das gesamte Grundstück als Grundlage ihrer Erhebung festlegen obwohl es nicht am abwassersystem angeschlossen ist, da geht es um Kosten über 1000 Euro .ist diese Berechnung so rechtlich erlaubt . Vielen dank schon mal.
Hallo red44,
ohne Anspruch auf Rechtssicherheit darf meiner Meinung nach nur die Fläche zur berechnung herangezogen werden, die auch wirklich an eine Kanalnetz angeschlossen ist. Daher rührt ja der Sinn, Flächen abzukoppeln und das Wasser versickern zu lassen (wenn die Geologie es zulässt).
Das müsste inh der satzung auch festgeschrieben sein. Daher Empfehlung: tzunächst mal die satzung von der Kommune besorgen und nachschauen.
Gruß
Christian Schulz