Erhobene Mittelfinger

Hallo Leute,

ich habe ne frage, wer ist schuldig in diesem fall ??
eine person x hat sein erhobene mittelfinger einer person y gezeigt.
die person y hat mit gewalt darauf reagiert.
die person x blieb ohne koerper verletzung.

vielen dank im voraus
Gruss, marco

Meines Wissens nach ist eine Beleidigung kein Grund für Notwehr. Folglich:

Person y sollte Person x wegen Beleidigung anzeigen, und
Person x sollte Person y anzeigen wegen des Angriffes.

Oder aber, Personen x und y beschließen beide, sich wie halbwegs Erwachsene zu benehmen.

MfG
Shir Khan

Hallo

ich habe ne frage, wer ist schuldig in diesem fall ??
eine person x hat sein erhobene mittelfinger einer person y
gezeigt.

Fall A: Auch alle anderen Finger waren erhoben. Dann war es ein Gruß.
Fall B: Der Mittelfinger war der einzige erhobene. Dann war es eine Beleidigung.

die person y hat mit gewalt darauf reagiert.

Fall A: Zu beurteilen abhängig von der Art der Gewaltanwendung.
Fall B: Notwehr.

die person x blieb ohne koerper verletzung.

Das beeinflusst das Strafmaß im Fall A.

Gruß
smalbop