Sniper_
22. September 2009 um 17:02
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Hallo Leute,
ich habe ne frage, wer ist schuldig in diesem fall ??
eine person x hat sein erhobene mittelfinger einer person y gezeigt.
die person y hat mit gewalt darauf reagiert.
die person x blieb ohne koerper verletzung.
vielen dank im voraus
Gruss, marco
Meines Wissens nach ist eine Beleidigung kein Grund für Notwehr. Folglich:
Person y sollte Person x wegen Beleidigung anzeigen, und
Person x sollte Person y anzeigen wegen des Angriffes.
Oder aber, Personen x und y beschließen beide, sich wie halbwegs Erwachsene zu benehmen.
MfG
Shir Khan
smalbop
22. September 2009 um 17:27
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Hallo
ich habe ne frage, wer ist schuldig in diesem fall ??
eine person x hat sein erhobene mittelfinger einer person y
gezeigt.
Fall A: Auch alle anderen Finger waren erhoben. Dann war es ein Gruß.
Fall B: Der Mittelfinger war der einzige erhobene. Dann war es eine Beleidigung.
die person y hat mit gewalt darauf reagiert.
Fall A: Zu beurteilen abhängig von der Art der Gewaltanwendung.
Fall B: Notwehr.
die person x blieb ohne koerper verletzung.
Das beeinflusst das Strafmaß im Fall A.
Gruß
smalbop