Sehr geehrte Damen und Herren,
folgenden interessanten Sachverhalt wäre zu klären:
Ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt für „Schwarzfahrer“ rechtmäßig?
Die öffentlichen Verkehrsbetriebe wurden von Steuergeldern aufgebaut und werden von Steuergeldern unterstützt.
Doch was sich seit einigen Monaten als neues Super-Konzept der Manager darstellt, ist rechtlich etwas kompliziert.
Mit Großaufgebot gegen vermeindliche Schwarzfahrer, die zu den eigentlichen Dauerkunden zählen und gar nicht beabsichtigt schwarzfahren, stößen die Unternehmen evtl. gegen die Interessen des Staates für eine ökologische und ökonomische Beförderung von Arbeitnehmern, Schülern, Behinderte und älteren Personen.
Zudem werden die Tarifzonen und Regelungen teilweise so kompliziert und öfters verändert, dass besonders Touristen, zeitweilige Auswärtsarbeiter, Rentner oder Studenten zum Opfer fallen.
Die erhöhten Preise von 40Euro sind beim versehentlichen Fehlern von erheblicher Belastung und treiben die Kunden wieder zum Autofahren.
Es paasiert gestressten Arbeitnehmern sehr schnell, dass sie mit Monatskarten und dem täglichen Automatismus, bei einer neuen Strecke die Tarifzone versehentlich überschreiten oder bei bereits kommender Bahn automatisch einsteigen und dabei kurz vor der Haltestelle vergessen, dass die Monatskarte ungültig geworden ist.
1)Ist es rechtlich korrekt, dass die Verkehrsbetriebe die Schuld auf den Kunden abschieben, statt beim Einstieg die Bezahlung (wie z.B. bei den amerikanischen Schranken) zu gewährleisten?
2)Muss der vermeintliche Leistungserschleicher die Strafe annehmen?
3)Kann er/sie die Strafe/erhöhten Fahrpreis von der Steuer absetzen?
Danke für fachkundige Beiträge, die in diesm Konflikt etwas Licht bringen.
Mit freundlichen Grüßen