Erhö. Beförd.-Entgelt f. Schwarzfahrer rechtmäßig?

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgenden interessanten Sachverhalt wäre zu klären:
Ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt für „Schwarzfahrer“ rechtmäßig?
Die öffentlichen Verkehrsbetriebe wurden von Steuergeldern aufgebaut und werden von Steuergeldern unterstützt.
Doch was sich seit einigen Monaten als neues Super-Konzept der Manager darstellt, ist rechtlich etwas kompliziert.
Mit Großaufgebot gegen vermeindliche Schwarzfahrer, die zu den eigentlichen Dauerkunden zählen und gar nicht beabsichtigt schwarzfahren, stößen die Unternehmen evtl. gegen die Interessen des Staates für eine ökologische und ökonomische Beförderung von Arbeitnehmern, Schülern, Behinderte und älteren Personen.
Zudem werden die Tarifzonen und Regelungen teilweise so kompliziert und öfters verändert, dass besonders Touristen, zeitweilige Auswärtsarbeiter, Rentner oder Studenten zum Opfer fallen.
Die erhöhten Preise von 40Euro sind beim versehentlichen Fehlern von erheblicher Belastung und treiben die Kunden wieder zum Autofahren.
Es paasiert gestressten Arbeitnehmern sehr schnell, dass sie mit Monatskarten und dem täglichen Automatismus, bei einer neuen Strecke die Tarifzone versehentlich überschreiten oder bei bereits kommender Bahn automatisch einsteigen und dabei kurz vor der Haltestelle vergessen, dass die Monatskarte ungültig geworden ist.
1)Ist es rechtlich korrekt, dass die Verkehrsbetriebe die Schuld auf den Kunden abschieben, statt beim Einstieg die Bezahlung (wie z.B. bei den amerikanischen Schranken) zu gewährleisten?
2)Muss der vermeintliche Leistungserschleicher die Strafe annehmen?
3)Kann er/sie die Strafe/erhöhten Fahrpreis von der Steuer absetzen?

Danke für fachkundige Beiträge, die in diesm Konflikt etwas Licht bringen.
Mit freundlichen Grüßen

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Hallo, mehr gibts dazu eigentlich nichts zu sagen.
Wer Leistungen erschleicht, unbeabsichtigt (falls es sowas gibt)in Anspruch nimmt, muss mit erhöhten Kosten rechnen.

Ich halte das nur für gerecht denen gegenüber, die sich vorher
-wenn auch manchmal mit viel Mühe- über die Gegebenheiten informieren.

Rumburak

Hallo,

1) Ist es rechtlich korrekt, dass die Verkehrsbetriebe die Schuld auf den Kunden abschieben, statt beim Einstieg die Bezahlung (wie z.B. bei den amerikanischen Schranken) zu gewährleisten?

Richtig ist, dass der Verkehrsbetrieb als Vertragspartner den Fahrpreis – und auch der erhöhte Fahrpreis ist ein Fahrpreis, keine Vertragstrafe oder Bußgeld – als Einnahme bei sich verbuchen kann. Der Anspruch liegt aber im Gesetz begründet. Insofern ist da rechtlich zunächst nichts zu beanstanden, weil es eben so im Gesetz verankert ist. Bedenklich könnte es nur werden, sofern höherrangiges Recht verletzt wäre. Dies sehe ich schlicht und einfach nicht. Dass die Tarife zum Teil sehr kompliziert sind, ist eine Sache für sich, und ändert nichts an der grundsätzlichen Pflicht, einen gültigen Fahrschein zu besitzen.

2) Muss der vermeintliche Leistungserschleicher die Strafe annehmen?

Hier bringst du schon in der Fragestellung etwas durcheinander. Leistungserschleichung ist eine Straftat. Ob der Straftatbestand erfüllt ist oder nicht, wird vom Staatsanwalt bzw. Richter geklärt. Die Pflicht zur Zahlung des (erhöhten) Fahrpreises bleibt davon unberührt.

Mal ein Beispiel: Jemand bringt seine schon etwas betagte Mutter zum Zug. Er steigt mit ihr ein, um das Gepäck über ihrem Sitz zu deponieren. Er kann nicht mehr rechtzeitig aussteigen, die Türen schließen sich, er muss bis zum nächsten Haltebahnhof mitfahren (unfreiwillige Mitfahrt). Straftat? Nein, es mangelt am Vorsatz, er hatte gar nicht die Absicht, die Leistung in Anspruch zu nehmen. 40 Euro? Ja, laut Gesetz hat jeder Reisende ohne gültigen Fahrschein den erhöhten Fahrpreis zu zahlen.

3) Kann er/sie die Strafe/erhöhten Fahrpreis von der Steuer absetzen?

Meines Wissens nach ja. Es handelt sich nicht um ein Verwarn- oder Bußgeld, sondern um die Erfüllung der Zahlungspflicht aus Beförderungsvertrag. Insofern dürfte hier eine Betriebsausgabe vorliegen. Natürlich nur bei einer Geschäftsreise.

Gruß
Ultra

Sehr geehrter Ultra,
vielen Dank für die unglaublich proffesionelle Aufklärung und Beantwortung.

Beste Grüße

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Hallo nochmal, eine kü
rze Zusatzfrage:
Da stellt sich mir doch die Frage, was tun wenn man Stressbedingt ungewollt bereits zweimal die 40Euro zahlen musste - egal ob vergessen, dass es die falsche Zone ist oder Monatskarte an dem Tag abgelaufen, oder Ticket vom defekten Automaten nicht tatsächlich gestempelt oder nur schwach bedruckt wurde, einfach vergessen einen Fahrschein zu stempeln oder … .
Beinahe ist mir schon vieles passiert. In der letzten Sekunde noch bemerkt, dass der gekaufte Fahrschein noch abzustempeln ist ,…
In der heutigen Arbeitswelt ist Stress ein ständiger Begleiter und auch mit dem Alter wird man so manches unbeabsichtigt vergessen und erst mit dem Schock konfrontiert, wenn der Kontreolleur vor einem steht.
Das empfinde ich als nicht korrekt, wenn ich dann mit den tatsächlichen Schwarzfahrer gleich gestellt werde und dann noch eine Anzeige befürchten muss - nur weil die Betriebe nicht gewährleisten wollen, dass man ihre Dienstleistung nicht unbezahlt in Anspruch nehmen kann.
Wir sind Menschen und keine Maschinen.
Was aber tun wenn man zweimal Fehler begangen hat. Darf man für den Rest seines Lebens nicht mehr Bahn fahren - wenn man keine Anzeige riskieren will? Denn ein drittes Mal kann leicht wieder passieren.
Problematisch nur, wenn die Arbeitsstelle doch etwas zu weit für Fahrrad ist.
Kann man da sich irgendwie absichern, dass ein weiters Mal nicht zur Anzeige führt? Ein JahresAbo bringt da nicht viel, wenn man ständig den Standort wechselt und zudem auch bei Ticket-Vergessen oder für die falsch Tarifzone als Schwarzfahrer gilt.
Sieht das Recht da etwas vor, damit man noch berühigt weiter die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen kann?

Danke im voraus

Hallo,

Da stellt sich mir doch die Frage, was tun wenn man
Stressbedingt ungewollt bereits zweimal die 40Euro zahlen
musste

Da stellt sich mir die Frage, was tun wenn man „Stressbedingt ungewollt“ jemand über die Füße fährt.
Ist das dann nicht auch ungerecht, wenn man trotzdem den Schaden und auch noch eine Strafe bezahlen muss? Sollte man nicht stattdessen diese Fahrt kostenlos bekommen (oder zumindest die KFZ- und Benzinsteuern dafür zurück bekommen), weil man sie ja gar nicht richtig genießen konnte? Immerhin hat man doch für den Straßenbau schon mehr als genug bezahlt.
Und natürlich gilt das gleiche, wenn man „Stressbedingt ungewollt“ zu schnell fährt oder mal gegen die Einbahnstraßenrichtung oder auf der falschen Autobahnseite oder…
Gruß
loderunner (ianal)

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Erstens kann Unwissenheit sehr wohl vor Strafe schützen (man beachte nur die §§ 16 f. StGB), und zweitens geht es darum vorliegend gar nicht.

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Bullshit
Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt weiss, dass das nicht unentgeltlich ist.
Wenn er sich nicht informiert muss er mit den Konsequenzen

  • hier erhöhtes Beförderungsentgelt-
    abfinden.
    Betüge zu den §§ 16 ff. StgB kann ich hier nicht erkennen.
    Rumburak

Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt weiss, dass das nicht
unentgeltlich ist.

Schon, aber es ging mir ja nur um deine (falsche) Behauptung, Unwissenheit könne nicht vor Strafe schützen.

Betüge zu den §§ 16 ff. StgB kann ich hier nicht erkennen.

Gibt’s auch nicht.

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Hallo,

Auch Hallo,

Da stellt sich mir die Frage, was tun wenn man „Stressbedingt
ungewollt“ jemand über die Füße fährt.
Ist das dann nicht auch ungerecht, wenn man trotzdem den
Schaden und auch noch eine Strafe bezahlen muss? Sollte man
nicht stattdessen diese Fahrt kostenlos bekommen (oder
zumindest die KFZ- und Benzinsteuern dafür zurück bekommen),
weil man sie ja gar nicht richtig genießen konnte? Immerhin
hat man doch für den Straßenbau schon mehr als genug bezahlt.
Und natürlich gilt das gleiche, wenn man „Stressbedingt
ungewollt“ zu schnell fährt oder mal gegen die
Einbahnstraßenrichtung oder auf der falschen Autobahnseite
oder…

Hier spricht mir jemand aus der Seele. :smile:
Wenn man anfängt, etwas auf „Stress“ zu schieben, wo soll man denn da die Grenze ziehen? Oder wie soll man nachweisen, dass etwas eben NICHT stressbedingt passiert ist?
Könnte problematisch werden, oder?

Gruß
loderunner (ianal)

Gruß und *
Michaela