Das Mieteinnahmen versteuert werden müssen ist klar. Werden dadurch auch die Beiträger zur Sozialversicherung höher oder müssen nur Lohnsteuer bezahlt werden?
Wie sieht es mit dem Soli aus?
Servus,
sowohl SV-Beiträge als auch Lohnsteuer werden in D nur auf Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit erhoben.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen wie alle anderen Einkünfte der Einkommensteuer. Wenn Einkünfte aus V+V vorliegen, ist die Veranlagung zur ESt nicht mehr freiwillig, wie wenn nur N-Einkünfte da sind, sonder Pflicht.
Schöne Grüße
MM
Danke für die Antwort. Das habe ich soweit kapiert
D.h. wenn man für 2010 die Steuererklärung für 2009 macht, muss man dann die Mieteinkünfte im Nachhinein versteuern? Kann man ungefähr ermitteln, wie hoch dieser (in Bezug auf Mieteinahmen) in Prozent ist. Hier mal ein abstraktes Beispiel:
Person A (Steuerklasse 1) hat ein Jahresbruttoeinkommen von ca. 50.000 €. Dieses wird mit ca. 42 % versteuert. Jetzt kommen noch Einkünfte aus V & V in Höhe von 6000 € hinzu. Nach Abzug der Werbungskoesten bleiben ca. 3000 € der Mieteinnahmen übrig, die versteuert werden müssen. Kann man jetzt ca. sagen, wie hoch diese Mieteinnahmen versteuert würden?
Im Voraus vielen Dank für die Antwort(en).
Hi!
Klar,… mit 42% von 3.000€ ???
Grüße