Erhöhen sich der Unterhalt durch einen 400€ Job?

Hallo,
ich wollte wissen ob sich der Unterhalt den ich bezahle erhöht wenn ich einen 400€ Job neben meiner regulären Arbeit annehme?
Mein Nettoverdienst beträgt zur zeit rund 1200€ und ich zahle den Mindestsatz an Unterhalt.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen da ich bei google nicht wirklich etwas dazu gefunden habe.

Gruß
Berliner85

Hallo,
ich wollte wissen ob sich der Unterhalt den ich bezahle erhöht
wenn ich einen 400€ Job neben meiner regulären Arbeit annehme?

du kommst dann in die nächst höhere Stufe
je nach Alter den Kindes

Mein Nettoverdienst beträgt zur zeit rund 1200€ und ich zahle
den Mindestsatz an Unterhalt.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen da ich bei google nicht
wirklich etwas dazu gefunden habe.

Gruß
Berliner85

lg
lisa

Danke für die schnelle Antwort. :smile:

zählt zum Einkommen und wird mit angerechnet

Hallo Berliner85 (heißt Du wirklich so?),

der Unterhalt errechnet sich auf der Basis des Durchschnittsverdienstes
(Durchschnittseinkommen) der letzten 12 Monate.
Sicher gibt es da noch ein bissel was, was man hin und herrechnen kann,
aber danach fragst Du nicht.
Da sich Dein Durchschittsverdienst also um 400:12 = ca. 33 EUR monatlich
erhöht, könnte sich auch der Unterhaltssatz, den Du bezahlst, durchaus
erhöhen, wenn Du dadurch in der Tabelle, die zur Berechnung heran-
gezogen wird (Berliner oder Düsseldorfer Tabelle - googeln!) eine Zeile
weiter tiefer rutschst.

So. Helfen kann Dir nur ein Rechtsanwalt (kostet!) oder das Jugendamt.
Die sind in der Regel hilfsbereit, wenn sie sehen, daß sich der Fragesteller
seinen Pflichten nicht entziehen will, und fair.

Ich würde aber keine schlafenden Hunde wecken.
Zahlst Du freiwillig mehr, ok. Dann mach das aber schriftlich mit der
Kindesmutter (?).
Willst Du nicht zahlen, dann warte, bis sie spitzkriegt, daß Du einen
Nebenjob hast und Dich auffordert, mehr Unterhalt zu zahlen.
Denn erst nach der Bitte um Neufestlegung des Unterhalts (i.d.R. aller
zwei Jahre erlaubt) hat sie bzw. das Kind einen Anspruch drauf.
Drumherum kommst Du nicht.

Liebe Grüße, sag mal Bescheid, was draus geworden ist.
Andreas

Hallo Berliner85 (heißt Du wirklich so?),

der Unterhalt errechnet sich auf der Basis des Durchschnittsverdienstes
(Durchschnittseinkommen) der letzten 12 Monate.
Sicher gibt es da noch ein bissel was, was man hin und herrechnen kann,
aber danach fragst Du nicht.
Da sich Dein Durchschittsverdienst also um 400:12 = ca. 33 EUR monatlich
erhöht, könnte sich auch der Unterhaltssatz, den Du bezahlst, durchaus
erhöhen, wenn Du dadurch in der Tabelle, die zur Berechnung heran-
gezogen wird (Berliner oder Düsseldorfer Tabelle - googeln!) eine Zeile
weiter tiefer rutschst.

So. Helfen kann Dir nur ein Rechtsanwalt (kostet!) oder das Jugendamt.
Die sind in der Regel hilfsbereit, wenn sie sehen, daß sich der Fragesteller
seinen Pflichten nicht entziehen will, und fair.

Ich würde aber keine schlafenden Hunde wecken.
Zahlst Du freiwillig mehr, ok. Dann mach das aber schriftlich mit der
Kindesmutter (?).
Willst Du nicht zahlen, dann warte, bis sie spitzkriegt, daß Du einen
Nebenjob hast und Dich auffordert, mehr Unterhalt zu zahlen.
Denn erst nach der Bitte um Neufestlegung des Unterhalts (i.d.R. aller
zwei Jahre erlaubt) hat sie bzw. das Kind einen Anspruch drauf.
Oder Du bist clever und gehst in die Offensive und legst j e t z t den
Unterhalt neu fest. Dann werden ja die 400 EUR noch nicht in die
Berechnung einbezogen, denn, wie gesagt, geht es um das Nettoein-
kommen der l e t z t e n 12 Monate …

Aber drumherum kommst Du nicht.

Liebe Grüße, sag mal Bescheid, was draus geworden ist.
Andreas

Unterhalt erhöht sich dynamisch. a) Alter des Kindes und B) Einkommen. Google nach der „Düsseldorfer Tabelle“

Hallo Berliner,

dir muss auf jedenfall ein Selbstbehalt von 950 Euro bleiben. Ansonsten kannst du in der Düsseldorfer Tabelle den Kindesunterhalt gestaffelt nach Alter des Kindes und Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen finden.
Alles Gute

Hallo Berliner!Ja Der Unterhalt erhöht sich. Alles Einkommen wird zusammengerechnet und nach Düsseldorfer Tabelle berechnet.Es gibt einen Selbstbehalt den Sie wahrscheinlich bis jetzt behalten durften und nur den Mindestsatz zahlen mussten.Mit 1600 werden Sie drüber liegen.

Hallo

jedes Einkomen wird angerechnet, also auch die 400€.

Mit 1600€ erreichst du die Stufe 2 und müsstest damit mehr zahlen.

Gruss

Hallo,

normalerweise werden zur Unterhaltsberechnung ALLE Einkünfte (Zinseinkünfte, Steuererstattungen, Renten, Mieteinkünfte, Provisionen usw. usw.) herangezogen.

Bei einem zusätzlichen Minijob ist das nicht einheitlich fest geregelt. Manche Gerichte sagen ja, manche nein.

Gruß