Liebe Alle!
Gestern bekamen wir ein Schreiben unserer Hausverwaltung, dass erneut die „gelbe Tonne“ falsch befüllt wurde.
Da es für niemanden zumutbar sei die Tonne „nachzusortieren“ und man auch nicht herausfinden können, wer im Einzelfall die Tonne falsch befüllt, wird die Hausverwaltung eine Leerung als Restmüll veranlassen und die dafür entstehenden Kosten - im Zuge der Betriebskostenabrechnung - auf die Mieter des Hauses umlegen.
Darf die Hausverwaltung das so ohne weiteres machen?
Die Mülltonnen sind frei zugehbar, d.h. nicht eingeschlossen. Ebenfalls ist das Grundstück nicht eingezäunt, so dass jederzeit auch Nicht-Mieter ihren Müll in unseren Tonnen ungesehen entsorgen könn(t)en - besteht hier eine Sorgfaltspflicht der Hausverwaltung (Tonnen einschließen und jedem Mieter einen Schlüssel geben!)???
Bin dankbar für jede Antwort!!! 
LG - B.