Einen schönen, guten Abend,
ja, das beides ist völlig rechtens und ergibt sich u. a. aus dem § 10 ZVG (Zwangsversteigerungsgesetz).
Bei der Grundschuld inkl. Zinsen handelt es sich um die sogenannte dingliche Forderung, die den Gläubiger berechtigt, sich aus dem Grundstück (also aus dem Ding) zu befriedigen. Davon völlig losgelöst ist die persönliche Forderung, als das, was auf dem Kontoauszug und im Extremfall in dem Einschreibbrief mit der Darlehenkündigung steht. Der Schuldner muß nur die persönliche Forderung der Bank begleichen, nicht mehr und nicht weniger.
Machen wir ein praktisches Beispiel:
Grundschuld auf einer Eigentumswohnung: TEURO 100
15% Grundschuldzinsen*, nehmen wir mal an für zwei Jahre, also TEURO 30. Die Bank meldet zur Versteigerung also TEURO 130 an.
Die tatsächlichen Schulden (also die „persönliche Forderung“) betragen TEURO 70.
Nehmen wir an, die Hütte wird tatsächlich für TEURO 110 versteigert. Die Bank darf natürlich nur die TEURO 70 vereinnahmen. Den Mehrerlös von TEURO 40 bekommt der (ehemalige) Eigentumswohnungsbesitzer.
Warum sollte die Bank in diesem Fall nur TEURO 70 anmelden und am Zahltag unter Umständen ihrem Geld hinterherlaufen? Es könnte ja sein, daß es zwei - drei Jahre dauert, bis die Hütte weg ist. Dann sind durch die Zinsen aus den TEURO 70 TEURO 80 geworden. Es könnte auch sein, daß in dieser Zeit etwas kaputt geht, z. B. die Etagenheizung. Damit die Wohnung überhaupt verkäuflich ist, will die Bank das möglicherweise reparieren lassen. Die Kosten setzt sie natürlich mit auf die Rechnung.
Nee, nee, die gehen auf Nummer sicher und melden den höchstmöglichen Betrag an. Der Schuldner kann auch nicht behaupten, daß das unfair wäre. Wie gesagt, alles was über die persönliche Forderung der Bank hinaus geht bekommt er ja ausgezahlt.
Hoffe, das hat zur Klarstellung beigetragen.
*Die Grundschuldzinsen betragen je nach Bank zwischen 15 und 20% (steht in der Grundschuldbestellung und im Grundbuchauzug) und können bei einer Zwangsversteigerung zwei Jahre rückwirkend und für das laufende Jahr angemeldet werden.