erhöhter Benzinverbrauch

Wenn man einen Neuwagen gekauft hat (Fox von VW) und feststellt, dass der tatsächliche Spritverbrauch 20% über den Herstellerangaben liegt, was kann man dann machen? Nach Händlerangaben kann man dort nichts mehr einstellen.
Wer weiss oder hat gehört bzw. gelesen wie die rechtliche Situation ist?

Hallo,

Wenn man einen Neuwagen gekauft hat (Fox von VW) und
feststellt, dass der tatsächliche Spritverbrauch 20% über den
Herstellerangaben liegt, was kann man dann machen?

der Benzinverbrauch, der von den Herstellern kommuniziert wird, wird nach einer klar definierten Norm ermittelt. Hierbei handelt es sich, wie allgemein üblich, um einen ziemlich „synthetischen“ Wert, der im Regelfall von dem individuellen Verbrauch eines durchschnittlichen Autofahrers deutlich abweicht.

Es wäre also zunächst zu klären, ob der tatsächliche Verbrauch tatsächlich 20% über den vom Hersteller kommunizierten Werten liegt, also ob die Ermittlungsmethode identisch ist und die zugrunde liegenden Normen voll berücksichtigt werden.

Selbst wenn das so wäre, sollte man sich folgende Fußnote von VW zum Kraftstoffverbrauch vergegenwärtigen:

Die angegebenen Werte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren (RL 80/1268/EWG in der gegenwärtig geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst.

Gruß

S.J.

Hallo!

Es gibt bereits Urteile, wo das Kfz zurückgegeben worden ist. Mal danach suchen.

Gruß
Falke

ein kollege gab den VW Touareg innerhalb von 2 wochen zurück weil er fast das doppelte verbrauchte was angeggeben wurde.
Also tritt er vom Kaufvertrag und Kreditvertag fristlos zurück

Hall Svenja,

Nach Händlerangaben kann man dort nichts mehr einstellen.

Das ist so.

Wer weiss oder hat gehört bzw. gelesen wie die rechtliche Situation ist?

Wie schon unten von Steve gepostet : Jeder Hersteller - auch VW - verweist dazu auf das Prüfverfahren RL 80/1268/EWG . Und das (was auch jeder wissen kannn/sollte, der halbwegs aufmerksam die Zeitung liest oder im TV in Verbrauchermagazine hereinschaut) ist deutlich weniger als der Verbrauch im Praxisbetrieb. Gehört eigentlich zum Allgemeinwissen.
Damit vor den Kadi zu ziehen, hätte wohl kaum Erfolgsaussichten.
Gruß
Karl

Hallo,
den Kofferraum auszumisten, auf die Klimaanlage verzichten oder normale, statt Breitreifen montieren, kann schon je 5-10% sparen oder umgekehrt eben mehr kosten.

Cu Rene

Hallo,
der Spritverbrauch hängt natürlich sehr stark vom individuellen Fahrverhalten ab. Bei sooo „wenig“ Mehrverbrauch gibt’s kaum Chancen. (Auch nicht mit AdvoCard :wink:)
LG

Urteil: »Zu hoher Benzinverbrauch: Sachmangel«

Hallo,
Damit vor den Kadi zu ziehen, hätte wohl kaum Erfolgsaussichten.

Zitat:

Urteil: »Zu hoher Benzinverbrauch: Sachmangel«

LG Duisburg, Aktenzeichen: 1 O 117/03 – Urteil vom 06.06.2003

Ein Mehrverbrauch von über zehn Prozent gegenüber den Prospektangaben ist nicht vertragsgemäß und Anlass ein Fahrzeug zurück zu geben. Auf dieses Urteil des Landgerichts (LG) Duisburg verweisen die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV). Der Gerichtssachverständige stellte bei einem Audi A6 Avant 2.4 einen durchschnittlichen Gesamtverbrauch von 10,8 auf 100 Kilometer fest. Dieser Wert war nach Ansicht der Richter nicht vertragsgemäß. Als vertraglich vereinbarte Soll-Beschaffenheit wurde ein Verbrauch von durchschnittlich 9,7 bis 9,8 l/100 km angenommen, wie er im Prospekt »A6 Details« angegeben war. Dieser hatte bei den Kaufverhandlungen auf dem Tisch gelegen.

Der höhere Verbrauchswert aus dem Serviceheft, das dem Kunden bei der Fahrzeugübergabe ausgehändigt worden war, hatte nach Ansicht der Richter keine Bedeutung. Das gleiche galt für eine im Kofferraum angebrachte Verbrauchsplakette. Sie sei derart versteckt unter dem Reserverad, dass der Kunde sie selbst bei eingehender Besichtigung nicht hätte wahrnehmen können. Wollte das Autohaus die Verbrauchswerte im Serviceheft oder auf der Plakette zum Inhalt des Vertrags machen, hätte es den Kunden ausdrücklich darauf hinweisen müssen.

Mit 10,2 Prozent Mehrverbrauch war auch die magische Zehn-Prozent-Grenze überschritten, bis zu der auch der Bundesgerichtshof einen unerheblichen Mehrverbrauch annimmt.

Quelle: http://verkehrsanwaelte.de/pkw-kauf_leasing_zu_hoher…

Weitere Links
Hallo!

Weiterer Links

Kläger erstreitet Schadenersatz für Spritfresser-Auto
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,594397,00…

Urteil: Rückgaberecht bei übermäßig hohem Spritverbrauch
http://www.topnews.de/urteil-rueckgaberecht-bei-uebe…

Gruß
Falke

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Hallo Falke,
da könnte ja ein riesiger Ball auf unsere Gerichte zurollen, wenn die Mehrzahl der Neuwagenkäufer tatsächlich klagen sollte.
Felsenfest bin ich davon überzeugt, dass 90% der Autos - was deren Spritverbrauch im Praxisbetrieb angeht - oberhalb der 10%-Grenze liegen.
Gruß
Karl

Hallo!

Der Gerichtssachverständigestellte bei
einem Audi A6 Avant 2.4 einen durchschnittlichen
Gesamtverbrauch von 10,8 auf 100 Kilometer fest. Dieser Wert
war nach Ansicht der Richter nicht vertragsgemäß. Als
vertraglich vereinbarte Soll-Beschaffenheit wurde ein
Verbrauch von durchschnittlich 9,7 bis 9,8 l/100 km
angenommen, wie er im Prospekt »A6 Details« angegeben war.

Auch der Gerichtssachverständige wird sich hier an ein standardisiertes Verfahren halten. Wenn die Werte bei gleichem Messverfahren voneinander abweichen, dann ist natürlich ein Sachmangel gegeben. Die Frage ist aber, ob die „20 Prozent Mehrverbrauch“ aus der Ursprungsfrage eben diesem standardisierten Messverfahren standhalten. Bevor das nicht belegt wurde, sehe ich keine Erfolgsaussichten.

Gruß,
Max

Dieser hatte bei den Kaufverhandlungen auf dem Tisch gelegen.

Der höhere Verbrauchswert aus dem Serviceheft, das dem Kunden
bei der Fahrzeugübergabe ausgehändigt worden war, hatte nach
Ansicht der Richter keine Bedeutung. Das gleiche galt für eine
im Kofferraum angebrachte Verbrauchsplakette. Sie sei derart
versteckt unter dem Reserverad, dass der Kunde sie selbst bei
eingehender Besichtigung nicht hätte wahrnehmen können. Wollte
das Autohaus die Verbrauchswerte im Serviceheft oder auf der
Plakette zum Inhalt des Vertrags machen, hätte es den Kunden
ausdrücklich darauf hinweisen müssen.

Mit 10,2 Prozent Mehrverbrauch war auch die magische
Zehn-Prozent-Grenze überschritten, bis zu der auch der
Bundesgerichtshof einen unerheblichen Mehrverbrauch annimmt.

Quelle:
http://verkehrsanwaelte.de/pkw-kauf_leasing_zu_hoher…

Kläger erstreitet Schadenersatz für Spritfresser-Auto
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,594397,00…

Aus dem Text:

… einen automatischer Schadenersatzanspruch für Spritschlucker lässt sich aus dem Urteil wohl nicht ableiten. Jedes einzelne Fahrzeug müsse beim Verdacht auf zu hohen Verbrauch eigens geprüft werden, sagt ADAC-Juristin Silvia Schattenkirchner. „Wer einen Mehrverbrauch an seinem Fahrzeug feststellt, muss diesen Mehrverbrauch unter Laborbedingungen testen lassen und dieses Ergebnis wird dann mit den Angaben des Herstellers verglichen“, so Schattenkirchner …

… Das am Donnerstag erfolgte Urteil ist zudem ein so genanntes Annerkenntnisurteil, das keine Grundsatzwirkung hat …

Urteil: Rückgaberecht bei übermäßig hohem Spritverbrauch
http://www.topnews.de/urteil-rueckgaberecht-bei-uebe…

Auch hier: Eine Abweichung bei gleichem Messverfahren. Damit steht das nicht zwangsläufig in Widersprich zu der Aussage, daß die 20 % aus der Frage hjöchstwahrscheinlich toleriert werden müssen - weil der Betriebsverbrauch in der Regel immer höher liegt als der standardisiert gemessene, das aber nicht zwangsläufig einen Sachmangel darstellt.

Gruß,
Max

Hallo,

Felsenfest bin ich davon überzeugt, dass 90% der Autos - was
deren Spritverbrauch im Praxisbetrieb angeht - oberhalb der
10%-Grenze liegen.

Hier stimme ich dir voll zu!

Gruß
Falke (der ein Kfz mit offiziell 4,9 l/100 km fährt) :smile:

Auch hier: Eine Abweichung bei gleichem Messverfahren. Damit
steht das nicht zwangsläufig in Widersprich zu der Aussage,
daß die 20 % aus der Frage hjöchstwahrscheinlich toleriert
werden müssen - weil der Betriebsverbrauch in der Regel immer
höher liegt als der standardisiert gemessene, das aber nicht
zwangsläufig einen Sachmangel darstellt.

Das kann man so nicht stehenlassen. Wenn man es drauf anlegt, schafft man es locker, den Normverbrauch zu unterbieten, das ist übrigens ein guter erster Test um zu schauen, ob an der Sache überhaupt was dran ist.

Falls man in einem ungünstigen Gebiet wohnt (Berg :smile: ), zuppelt man halt mal ne Zeit über eine passende Landstrasse oder hängt sich auf der Autobahn hinter einen LKW, dabei sollte man deutlich unter dem Werksverbrauch liegen, sonst ist wahrscheinlich wirklich was falsch.

Gruß, DW.

Hallo!

Das kann man so nicht stehenlassen. Wenn man es drauf anlegt,
schafft man es locker, den Normverbrauch zu unterbieten

Ja, stimmt, bei entsprechend sparsamer Fahrweise geht das. In der Regel dürfte man aber drüber liegen, vor allem, wenn man zusätzlichre Verbraucher wie z.B. Klimanlagen verwendet. Die sind im Standardverbrauch nämlich nicht vorgesehen.

das
ist übrigens ein guter erster Test um zu schauen, ob an der
Sache überhaupt was dran ist.

Gute Idee.

Gruß,
Max

Falls man in einem ungünstigen Gebiet wohnt (Berg :smile: ),
zuppelt man halt mal ne Zeit über eine passende Landstrasse
oder hängt sich auf der Autobahn hinter einen LKW, dabei
sollte man deutlich unter dem Werksverbrauch liegen, sonst ist
wahrscheinlich wirklich was falsch.

Die von Dir vorgeschlagene Messmethode ist in etwas genauso aussagekräftig, wie den Luftdruck eines Reifens mit einem beherzten Tritt gegen diesen ermitteln zu wollen.

Glaubst Du im ernst, vor Gericht käme man mit einer Ermittlung des Benzinverbrauchs nach o.g. Methode weit?

Hast Du Dir schon Mal die Spezifikationen einer solchen Norm angesehen? Wohl eher nicht. Da wird jede Umgebungsvariable penibel genau über ´zig Seiten definiert. Das hat nicht viel zu tun mit einer Fahrt im Windschatten eines LKW.

Zudem sagt der Hersteller ja ganz eindeutig, dass sich der Verbrauch ausdrücklich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug bezieht, sondern ein Durchschnittswert ist. Insofern ist es eigentlich völlig egal, ob das betroffene Auto tatsächlich über den angegebenen Verbrauch liegt. Man müsste dann schon beweisen, dass der Durchschnittswert falsch ist, also beweisen, dass bei einer nennenswerten Anzahl von Einzelexemplaren der Verbrauch über dem in der Norm festgelegten liegt.

Gruß

S.J.

Hallo!

Der Gerichtssachverständigestellte bei
einem Audi A6 Avant 2.4 einen durchschnittlichen
Gesamtverbrauch von 10,8 auf 100 Kilometer fest. Dieser Wert
war nach Ansicht der Richter nicht vertragsgemäß. Als
vertraglich vereinbarte Soll-Beschaffenheit wurde ein
Verbrauch von durchschnittlich 9,7 bis 9,8 l/100 km
angenommen, wie er im Prospekt »A6 Details« angegeben war.

Auch der Gerichtssachverständige wird sich hier an ein
standardisiertes Verfahren halten. Wenn die Werte bei gleichem
Messverfahren voneinander abweichen, dann ist natürlich ein
Sachmangel gegeben. Die Frage ist aber, ob die „20 Prozent
Mehrverbrauch“ aus der Ursprungsfrage eben diesem
standardisierten Messverfahren standhalten. Bevor das nicht
belegt wurde, sehe ich keine Erfolgsaussichten.

Hallo,

vielleicht läßt sich die Problematik des Auseinanderfallens von Testverfahren und Alltagsverwendung anhand eines Beispiels verdeutlichen.

Druckern, resp. deren atronen werden häufig beworben mit beispielsweise „reicht für 3500 Seiten“. Liest man dann einmal das Kleingedruckte, so stellt man fest, dass sich dieser Wert auf eine Deckung von 5% bei einem Textdruck unter optimalen Bedingungen bezieht. Druckt man nun jedoch im Alltag vorwiegend Bilder o.ä. so stellt man sehr schnell fest, dass die 3500-Seiten-Patrone vieleicht schon nach 500 Seiten den Geist aufgibt.

Ähnlich verhält es sich mit dem hier in Rede stehenden Verfahren. Wird der Spritverbrauch auf dem Testgelände ermittelt, so stellt sich dieser natürlich anders dar, wenn das Auto im Alltagsbetreib läuft.
Fünf Kisten Wasser im Kofferraum, drei Personenen im Auto, mit 200km/h über die Autobahn sind natürlich andere Bedingungen als ein leeres Fahrzeug unter optimalen Rahmenbedingugnen.

MFG Cleaner

Netter Zitierstil, selektiv zitieren um den Sinn zu entstellen machen sonst eher unangenehme gesellschaftliche Grüppchen.

Nur eine Frage der Zeit

Netter Zitierstil, selektiv zitieren um den Sinn zu entstellen
machen sonst eher unangenehme gesellschaftliche Grüppchen.

Na ja, das ist ja immer nur eine Frage der Zeit, wann diese Karte gezogen wird. Wenn man argumentativ nicht mehr weiter weiß, wird halt beleidigt und verunglimpft.

Ich möchte daran erinnern, dass sich die Ursprungsfrage auf die Rechtslage bezieht und nicht darauf, wie man am besten den Benzinverbrauch eines KFZ ermittelt.

S.J.

Hier zum nachlesen
Hallo,

hier die Messmethode im Wortlaut:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?ur…

Wurde bei der Ermittlung des Mehrverbrauchs in Höhe von 20% z.B. folgendes berücksichtigt(Zitat):

_Der Prüfzyklus muß dem in Anhang III der Richtlinie 70/220/EWG beschriebenen Zyklus entsprechen

Die Masse des Fahrzeugs muß der Bezugsmasse gemäß der Begriffsbestimmung 1.2 des Anhangs I der Richtlinie 70/220/EWG entsprechen

Der Fahrleistungsprüfstand ist gemäß dem Schwungmassen-Äquivalent entsprechend 4.2 des Anhangs III der Richtlinie 70/220/EWG einzustellen

Vor den Messungen ist der Motor nach Kaltstart dadurch zu erwärmen , daß fünf vollständige Prüfzyklen durchgeführt werden . Die Messungen dürfen auch unmittelbar nach Durchführung der Prüfungen Typ I und Typ II entsprechend der Richtlinie 70/220/EWG gemacht werden . Die Temperatur ist innerhalb des normalen Betriebsbereichs für diesen Motor zu halten , wobei im Bedarfsfall zusätzliche Kühleinrichtungen eingesetzt werden dürfen

Die relative Luftfeuchte darf nicht mehr als 95 % betragen

Die mittlere Windgeschwindigkeit muß kleiner als 3 m/s und bei Böen kleiner als 8 m/s sein_

usw.usw…

Gruß

S.J.

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