Hallo,
angenommen, der DB-Zugbegleiter beanstandet eine Mehrfach-Fahrkarte z.B. wegen eines unleserlichen Drucks vom Entwertungsautomaten, behält diese zu Überprüfung ein und kassiert 40,- Euro vom Fahrgast.
Sollte der Fahrgast proaktiv reagieren und sofort Einspruch mit entsprechender Argumentation erheben oder sollte er die 40,- Euro (ggf. unter Vorbehalt) überweisen und erst nach Miteilung der Überprüfung reagieren ?
mfg
KPS
Hallo KPS,
handelt es sich um eine „Verbundfahrkarte“ oder um den normalen DB AG-Tarif??
Und hast du eine Quittung auf der die eingezogene Fahrkarte genau bezeichnet ist??
mfg
Frank
Hallo Frank,
im genannten Beispiel möge es sich um eine Karte im Tarifverbund handeln. Übrlicherweise stellt der DB-Zugbegleiter eine Quittung mit Fahrkartennumer aus.
mfg
kps
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Hallo,
wenn es sich um einen Verbundverkehr handelt,gilt in der Regel bei den meisten Verbünden,das eine nichtleserliche Stempelung so zu werten ist,als wenn das Ticket gar nicht gestempelt wurde…
mfg
Frank