Erhöhtes Beförderungsentgelt

Hallo,
ich würde gerne wissen ob man, sollte man ohne gültigen Fahrausweis in der U-Bahn o.ä. Kontrolliert werden, die 40 Euro erhöhte Beförderungsentgelt aber direkt bezahlt trotzdem verpflichtet ist den Kontrolleuren seinen Ausweis zwecks Personalienaufnahme zu zeigen.
LG
busta

Hallo,

da es ja, zumindest theoretisch, noch zu einer weiteren Strafverfolgung kommen kann, kann der Kontrolleur trotzdem den Ausweis sehen wollen.

Gruß
T.

ich würde gerne wissen ob man, sollte man ohne gültigen
Fahrausweis in der U-Bahn o.ä. Kontrolliert werden, die 40
Euro erhöhte Beförderungsentgelt aber direkt bezahlt trotzdem
verpflichtet ist den Kontrolleuren seinen Ausweis zwecks
Personalienaufnahme zu zeigen.

Direkt verpflichtet, den Kontrolleuren seinen Ausweis zu zeigen, ist man selbst dann nicht, wenn man die Zahlung der 40 Euro verweigert. Denn das Kontrollpersonal hat keine hoheitlichen Befugnisse.

Andersherum darf das Kontrollpersonal jeden bitten, seinen Ausweis zu zeigen. Und eine Straftat hat man auch begangen, wenn man als Schwarzfahrer die 40 Euro sofort zahlt. Die alte Regel, dass man erst ab dem dritten Mal eine Strafanzeige erhält, ist ja nur dann sinnvoll, wenn jeder Schwarzfahrer registriert wird. Daher sind viele Unternehmen dazu übergegangen, die Personalien immer aufzunehmen. Abgesehen davon hätte man auch keinen Anspruch darauf, bei den ersten beiden Malen nicht angezeigt zu werden.

Hallo,

verpflichtet gegen den Kontrolleuren ist man nicht,der aber dann hinzugerufenen Polizei schon.

Es ist mir allerdings neu,das man das Verwarngeld direkt bei den
Kontrolleuren bezahlen kann.

Eine Aufnahme der Personalien macht schon deshalb Sinn,das es sich bei
dem Schwarzfahrer um einen Wiederholungstäter handeln kann,der im ungünstigsten Fall wegen nichtbezahltem Bußgelder per Haftbefehl
gesucht wird.

LG Bollfried

PS:„Schwarzfahren“ ist kein Sport bzw. Kavaliersdelikt.

Hallo,

verpflichtet gegen den Kontrolleuren ist man nicht,der aber
dann hinzugerufenen Polizei schon.

Theoretisch ja, praktisch ist man nicht verpflichtet einen Ausweis mitzuführen, kann diesen also nicht unbedingt vorlegen. :wink:

Allerdings haben Polizisten doch Möglichkeiten die Personalien festzustellen…

Grüße,
Tinchen

Hallo,

Es ist mir allerdings neu,das man das Verwarngeld direkt bei
den
Kontrolleuren bezahlen kann.

Eine Aufnahme der Personalien macht schon deshalb Sinn,das es
sich bei
dem Schwarzfahrer um einen Wiederholungstäter handeln kann,der
im ungünstigsten Fall wegen nichtbezahltem Bußgelder per
Haftbefehl
gesucht wird.

es handelt sich weder um ein Verwarn- noch um ein Bußgeld, weswegen das Ding aus gutem Grund erhöhtes Beförderungsentgelt heißt, dessen Nichtbezahlen im übrigen nicht automatisch einen Haftbefehl noch sich zieht.

Gruß
C.

Hallo,

Es handelt sich weder um ein Verwarn- noch um ein Bußgeld, weswegen das Ding aus gutem Grund erhöhtes Beförderungsentgelt heißt.

Und dies wird i.d.R. vom betroffenen Verkehrsbetrieb erhoben.
Sorry,aber „Erbsen zählen“ war noch nie meine Stärke.

…dessen Nichtbezahlen im übrigen nicht automatisch einen Haftbefehl nach sich zieht

Das habe ich auch nicht behauptet.

Ich sprach von notorischen Schwarzfahrern,die das „erhöhte Beförderungsentgelt“ nicht bezahlen,die ganze Sache dann vor Gericht landet und i.d.R. zu diesem ein Ordnungsgeld verhängt wird.

„Ordnungsgeld als Sanktion ist die durch das Gericht angeordnete Verpflichtung zur Zahlung einer Geldleistung. Die Anordnung wird häufig sogleich mit der Androhung von Ordnungshaft für den Fall der Nichteintreibbarkeit des Ordnungsgeldes verbunden.“

LG Bollfried

Es handelt sich weder um ein Verwarn- noch um ein Bußgeld,
weswegen das Ding aus gutem Grund erhöhtes Beförderungsentgelt
heißt.

Und dies wird i.d.R. vom betroffenen Verkehrsbetrieb erhoben.
Sorry,aber „Erbsen zählen“ war noch nie meine Stärke.

Die Verwendung der richtigen Begriffe offensichtlich auch nicht; in einem Brett, das sich allgemeine Rechtsfragen nennt, nicht unbedingt die beste Voraussetzung für eine Antwort.

…dessen Nichtbezahlen im übrigen nicht automatisch einen
Haftbefehl nach sich zieht

Das habe ich auch nicht behauptet.

Du hast ziemlich deutlich einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Nichtbezahlen von „Bußgeldern“ und einem Haftbefehl hergestellt. Tatsächlich braucht es dafür ein bißchen mehr als den reinen Zeitablauf.

Ich sprach von notorischen Schwarzfahrern,die das „erhöhte
Beförderungsentgelt“ nicht bezahlen,die ganze Sache dann vor
Gericht landet und i.d.R. zu diesem ein Ordnungsgeld verhängt
wird.

Das wohl nur, wenn der Schwarzfahrer in der Verhandlung den Richter anpöbelt.

C.

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