Erhöhung Beitrag Unfallvers. Kündigung möglich?

Guten Tag,

folgender Sachverhalt:

Man besitzt eine Unfallversicherung als Student. Nun wird man erwerbstätig und teilt dies der Versicherung mit. Die Versicherung sendet daraufhin einen komplett neuen Vertrag mit höheren Leistungen, aber auch ca. 30% teurer.

Auf Grund der höheren Beiträge kündigt man den Vertrag mit sofortiger Wirkung. Daraufhin bekommt man von der Versicherung plötzlich ein Schreiben, dass natürlich auch der alte Betrag mit den alten Konditionen weitergeführt werden kann. Die Versicherung besteht auf diese Beitragszahlung und nimmt die Kündigung nicht an.

Ist das rechtens, dass eine Versicherung erstmal versuchen kann, jemanden einen teureren Vertrag aufzuschwatzen, wenns dann doch nicht klappt, aber trotzdem auf den alten Vertrag besteht?

Ist das rechtens, dass eine Versicherung erstmal versuchen
kann, jemanden einen teureren Vertrag aufzuschwatzen, wenns
dann doch nicht klappt, aber trotzdem auf den alten Vertrag
besteht?

Ja.

Stell dir mal vor, du bittest deinen Chef um eine Beförderung mit Gehaltserhöhung. Er lehnt rundheraus ab. Daraufhin du: „Na, dann gehe ich mal wieder an die Arbeit.“ Und er antwortet: „Nee, wir haben mit meiner Ablehnung ihres Antrags soeben den zwischen uns bestehenden Arbeitsvertrag wirksam aufgehoben.“

Gruß
smalbop

Hi,

zumal

Die Versicherung sendet daraufhin einen komplett neuen Vertrag mit höheren Leistungen , aber auch ca. 30% teurer.

…hier entweder eine Absprache mit dem Studenten erfolgte oder es sich nur um eine Einstufung in eine höhere Gefahrenklasse handelt.

VG René

Hallo,

Man besitzt eine Unfallversicherung als Student. Nun wird man
erwerbstätig und teilt dies der Versicherung mit. Die
Versicherung sendet daraufhin einen komplett neuen Vertrag mit
höheren Leistungen, aber auch ca. 30% teurer.

Was stand denn im Vertrag für den doch wohl nicht unwahrscheinlichen Fall, dass der Student irgendwann mal kein Student mehr ist?
Gruß
loderunner (ianal)

Auf Grund der höheren Beiträge kündigt man den Vertrag mit sofortiger Wirkung.

Das wird nicht funktionieren, da man den Vertrag auch zum alten Beitrag, mit dann reduzierten Leistungen, weiterführen kann.

mit den alten Konditionen weitergeführt werden kann. Die
Versicherung besteht auf diese Beitragszahlung und nimmt die Kündigung nicht an.

Das ist so in Ordnung. Eine Kündigung ist nur zum regulären Ablauf möglich.