Erhöhung d. Genossenschaftsanteils

Hallo zusammen !

Kuno Kleber wohnt seit dem 01.04.08 in einer Genossenschaftswohnung inmitten einer gutbürgerlichen Rentner- und Beamtensiedlung. Um eine der Wohnungen beziehen zu dürfen, musste er einen Genossenschaftsanteil erwerben - die Höhe der Beteiligung lag bei 500 €. Bei Auszug würde (nachdem eine mir unbekannte Frist verstrichen ist) er natürlich die volle Summe zurückerstattet bekommen.

Kürzlich erhielt Kuno nun einen Brief von der Genossenschaft : auf der letzten Mitgliederversammlung (an der er nicht teilgenommen hat) wurde eine Satzungsänderung beschlossen. Und zwar steigt der Genossenschaftsanteil um 150 €, die er nun, gut eineinhalb Jahre nach Einzug nachschießen muss.

Der Witz an der Sache : diese Nachschusspflicht greift nur für Kuno und andere „neue Mitglieder“. Alle die bereits vor dem 01.01.08 eine der Genossenschaftswohnungen bewohnt haben sind von der persönlichen Nachschusspflicht befreit. Die „älteren Mitglieder“ bekommen die Erhöhung aus dem Eigenkapital der Genossenschaft finanziert. Heißt also für mich als Laien : wenn Kuno mal auszieht, bekommt er sein eingezhltes Guthaben zurück, wenn einer der Rentnernachbarn jedoch auszieht bekommt jener 150 € geschenkt !!

Ich denke ich brauche an dieser Stelle nicht zu erwähnen, dass an der Mitgliederversammlung nur ältere Mitglieder (und ja, das kann man wörtlich nehmen - ein unter 60 jähriger würde als junger Hüpfer gelten) teilgenommen haben !

Gibt es eine Chance sich dagegen zu wehren ? Ist so eine Ungleichbehandlung rechtmäßig ?

Im Übrigen ärgert sich Kuno nicht an der Mitgliederversammlung teilgenommen zu haben…

Vielen lieben Dank für jeden Ratschlag,
Achmed

Puh, was ne Sauerei. Werden für diese Genossenschaftsanteile jährliche Dividenden ausgeschüttet? Ich vermute mal, dass das bis jetzt nicht geschehen ist. So hat man nun die Differenz der Summe aller Anteile zum tatsächlichen Kontostand auf die Alteanteile aufgeteilt. Dann wäre das Ganze ja noch nachvollziehbar. Ansonsten müsste man mal prüfen, ob alle Formalien bei der Versammlung eingehalten worden sind. Dann hätte man einen Grund zum Anfechten.

Hallo,

da hat Kuno Kleber mehrheitlich mit Genossenschaftsrecht und nicht mit Mietrecht zu tun und wird voraussichtlich keine große Resonanz im Mietrechtsbrett finden können.

Zwar werden Genossenschaftswohnungen über die Satzungen und Bestimmungen der Genossenschaft hinaus mietrechtlich behandelt, aber das kann sich ja schwerlich auf die Einlage des Anteils beziehen.

Zu emfpehlen wäre Kuno Kleber, dass er sich noch einmal genauestens die Satzungen seiner Genossenschaft ansieht.

Und zum Trost: Wäre Kuno zur Versammlung gegangen, wäre er womöglich der einsame Rufer in der Wüste geblieben, will heißen, die Seniorenfraktion hätte in wahrscheinlich überstimmt. Dann wäre er sicherlich noch saurer gewesen, weil der das Unglück hätte kommen sehen ohne es aufhalten zu können.

Schwacher Trost, ich weiß.

Gruß
Nita

Hallöchen,

Werden für diese Genossenschaftsanteile
jährliche Dividenden ausgeschüttet? Ich vermute mal, dass das
bis jetzt nicht geschehen ist. So hat man nun die Differenz
der Summe aller Anteile zum tatsächlichen Kontostand auf die
Alteanteile aufgeteilt. Dann wäre das Ganze ja noch
nachvollziehbar.

Also Dividenden wurden bisher keine ausgeschüttet. Mehr kann ich dazu nicht sagen - ich glaube Kuno sollte sich mal gewissenhaft mit der Satzung auseinandersetzen… ist wohl die einzige Chance Licht ins Dunkel zu bringen…

Ansonsten müsste man mal prüfen, ob alle
Formalien bei der Versammlung eingehalten worden sind. Dann
hätte man einen Grund zum Anfechten.

Naja, könnte man wohl machen. Theoretisch zumindest, denn Kunos rechtliches Hintergrundwissen ist dann doch arg begrenzt und ihm fällt auch spontan keine Überprüfungsmöglichkeit ein :wink: Außerdem würde man die Satzungsänderung dann wohl bei der nächsten Sammlung erneut beschließen.

Trotzdem vielen Dank für die Hilfe !

Hallo,

da hat Kuno Kleber mehrheitlich mit Genossenschaftsrecht und
nicht mit Mietrecht zu tun und wird voraussichtlich keine
große Resonanz im Mietrechtsbrett finden können.

Klingt logisch ! Dachte das wäre irgendwo „sinnverwandt“…

Zu emfpehlen wäre Kuno Kleber, dass er sich noch einmal
genauestens die Satzungen seiner Genossenschaft ansieht.

Jo, da bleibt ihm wohl nichts anderes übrig.

Und zum Trost: Wäre Kuno zur Versammlung gegangen, wäre er
womöglich der einsame Rufer in der Wüste geblieben, will
heißen, die Seniorenfraktion hätte in wahrscheinlich
überstimmt.

Oh ja, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche ! Aber dann hätte er die alten Leute mal wenigstens ordentlich aufmischen können :wink:)

Schwacher Trost, ich weiß.

Jep :frowning:

Gruß
Nita

Gruß zurück und danke schön !