Was wäre, wenn in einem Vertrag stehen würde, dass jemand nur 38,5 h/Woche arbeiten muß und dann sein Arbeitgeber plötzlich auf die Idee kommen würde, ab sofort muß 42 h/Woche gearbeitet werden und das ohne Änderung der Bezüge.
Was könnte diese Person tun um bei der Weigerung die Gefahr der Kündigung zu entgehen.
Könnte diese Person gekündigt werden, falls diese angenommene Person nicht als letzte eingestellt wurde und zudem die Arbeit leicht in dieser Zeit verrichtet werden kann.
Nehmen wir mal an, dass diese Person in einem Notariat arbeitet, jedoch nicht beamtet ist und somit als Bürofrau vom Notar privat angestellt ist und nur ca. 1200 € brutto (nicht netto) verdient.
Was wäre, wenn in einem Vertrag stehen würde, dass jemand nur
38,5 h/Woche arbeiten muß und dann sein Arbeitgeber plötzlich
auf die Idee kommen würde, ab sofort muß 42 h/Woche gearbeitet
werden und das ohne Änderung der Bezüge.
Was könnte diese Person tun um bei der Weigerung die Gefahr
der Kündigung zu entgehen.
Sie könnte darauf hinweisen, daß gem. § 3 Arbeitszeitgesetz die regelmäßige Arbeitszeit auf 40 Stunden begrenzt ist und eine Beschäftigung darüber hinaus gem. § 22 ArbZG eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit bis zu 15.000 Euro geahndet werden kann.
Meines Erachtens könnte der Arbeitgeber eine andere Arbeitszeit in dem geschilderten Fall nur im Rahmen einer Änderungskündigung durchsetzen, sofern man sich nicht einigt.
Auf das Risiko einer Kündigung möchte ich erst einmal nicht weiter eingehen …
Sie könnte darauf hinweisen, daß gem. § 3 Arbeitszeitgesetz
die regelmäßige Arbeitszeit auf 40 Stunden begrenzt ist und
eine Beschäftigung darüber hinaus gem. § 22 ArbZG eine
Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit bis zu 15.000 Euro
geahndet werden kann.
Hy,
das kann so aber auch nicht ganz stimmen. Ich habe einen Arbeitsvertrag der ist auf 42std./woche. im öffentlichen dienst
„§3 ArbZG:
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 8 Stunden nicht überschreiten.
Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“
Ist doch voll der Gummi-Paragraph.
Davon abgesehen einem freund von mir hat sein arbeitgeber auch nen 42stunden vertrag aufgedrückt.ist doch heute wieder üblich.
Und er hat auch versucht was dagegen zu machen bzw. zu sagen. Dann hieß es bloß: „Es gibt auch noch andere die Ihre Stelle gerne hätten, wenns Ihnen nicht passt können Sie ja kündigen.“ so sieht es doch aus.
alles in allem ziemlich schlechte Karten würde ich meinen, wenn man den Job behalten will.
Sie könnte darauf hinweisen, daß gem. § 3 Arbeitszeitgesetz
die regelmäßige Arbeitszeit auf 40 Stunden begrenzt ist und
eine Beschäftigung darüber hinaus gem. § 22 ArbZG eine
Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit bis zu 15.000 Euro
geahndet werden kann.
Im §3 ArbZG steht, dass die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf. Sie darf bis zu 10 Stunden sein, wenn innerhalb von 26 Wochen der werktägliche Durchschnitt keine 8 Stunden überschreitet.
Da Werktage alle Tage von Montag bis Samstag sind (unabhängig, wie viele Tage man in der Woche tatsächlich arbeitet!), sind bis zu 48 Stunden in der Woche kein Problem!
Davon abgesehen einem freund von mir hat sein arbeitgeber auch
nen 42stunden vertrag aufgedrückt.ist doch heute wieder
üblich.
Und er hat auch versucht was dagegen zu machen bzw. zu sagen.
Dann hieß es bloß: „Es gibt auch noch andere die Ihre Stelle
gerne hätten, wenns Ihnen nicht passt können Sie ja kündigen.“
so sieht es doch aus.
alles in allem ziemlich schlechte Karten würde ich meinen,
wenn man den Job behalten will.
Jetzt frag ich mich aber schon, warum mann/frau überhaupt einen Vertrag schreibt, wenn der Arbeitgeber einfach diesen verändern kann. Bitte vergesst nicht, dass es bei meinem fiktiven Fall keine Lohnanpassung gibt!!!
Der Vertrag hat doch nicht nur den Sinn, dass der Arbeitgeber die Kündigungszeiten einhalten muß, oder doch?
Das wäre das Papier nicht wert, die Tinte erst recht nicht!!!
Ein empörter Fritz,
der die Welt nicht mehr versteht.
Im §3 ArbZG steht, dass die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden
nicht überschreiten darf. Sie darf bis zu 10 Stunden sein,
wenn innerhalb von 26 Wochen der werktägliche Durchschnitt
keine 8 Stunden überschreitet.
Da Werktage alle Tage von Montag bis Samstag sind
stimmt ja. Da hat mir meine Bankumwelt wieder mal ein Schnippchen geschlagen.
Da Werktage alle Tage von Montag bis Samstag sind (unabhängig,
wie viele Tage man in der Woche tatsächlich arbeitet!), sind
bis zu 48 Stunden in der Woche kein Problem!
Was hat dies mit der in der Frage im Arbeitsvertrag geregelten Arbeitszeit zu tun?
Was hat dies mit der in der Frage im Arbeitsvertrag geregelten
Arbeitszeit zu tun?
Nichts! Aber:
Ich habe darauf hingewiesen, dass 42 Std in der Wochen eben keine Ordnungswidrigkeit darstellt!
Insofern hat es schon etwas mit der Frage nach der Arbeitszeit im AV zu tun (zumindest nach dere Rechtmäßigkeit).
Ich habe darauf hingewiesen, dass 42 Std in der Wochen eben
keine Ordnungswidrigkeit darstellt!
Insofern hat es schon etwas mit der Frage nach der Arbeitszeit
im AV zu tun (zumindest nach dere Rechtmäßigkeit).
Hallo Guido,
das wollte ich mit keinen Wort bestreiten, ich wollte nur nachfragen ob es Sinn macht sich so sehr von der eigentlichen Frage zu entfernen oder ob ich da was übersehen habe.
Ich tnendiere auch in die Richtung: Änderungskündigung notwendig, da ich nicht weiß, ob ein Tarif oder Vergleichbares greift!
AAABER
Nehmen wir mal an, dass diese Person in einem Notariat
arbeitet, jedoch nicht beamtet ist und somit als Bürofrau vom
Notar privat angestellt ist und nur ca. 1200 € brutto (nicht
netto) verdient.
Darf ich davon ausgehen, dass es sich im geschilderten Fall um einen Kleinbetrieb handelt (max. 5 Vollzeitbeschäftigte)?
Dann würde nämlich kein Kündigungsschutz nach dem KSchG greifen, und der Arbeitgeber könnte je nach Laune relativ problemlos seine Mitarbeiter entlassen, unabhängig, ob sie sich auf die Arbeitszeitverlängerung einlassen!
Was wäre, wenn in einem Vertrag stehen würde, dass jemand nur
38,5 h/Woche arbeiten muß und dann sein Arbeitgeber plötzlich
auf die Idee kommen würde, ab sofort muß 42 h/Woche gearbeitet
werden und das ohne Änderung der Bezüge.
Wenn die fiktive Person bereits verbeamtet wäre, dann wäre das - je nach Dienstherren - korrekt. Bei den Angestellten im öD wird die Arbeitszeit bei neuen Verträgen, Umgruppierungen etc. durchgeführt. Eine Änderung für alle AN war anscheinend (noch) nicht möglich. vgl. z.B. Bayern http://www.vlb-bayern.de/akzente/2004/05/ak040502.htm
(Sollten allerdings Tarifverträge gekündigt werden, kann sich auch das ändern)
Wenn die fiktive Person bereits verbeamtet wäre, dann wäre das
je nach Dienstherren - korrekt. Bei den Angestellten im öD
wird die Arbeitszeit bei neuen Verträgen, Umgruppierungen etc.
durchgeführt. Eine Änderung für alle AN war anscheinend (noch)
nicht möglich. vgl. z.B. Bayern http://www.vlb-bayern.de/akzente/2004/05/ak040502.htm
(Sollten allerdings Tarifverträge gekündigt werden, kann sich
auch das ändern)
Ciao
R.
Die Person ist weder beamtet noch (so denke ich) im öD tätig, denn dieser Mitarbeiter ist direkt vom Notar angestellt (allgemeine Schreibarbeiten).