Erhöhung der Arbeitszeit Ausbildung

Hallo liebe Wissenden,

folgender Fall:
Es befindet sich jemand in der Ausbildung, und hat im Ausbildungsvertrag eine wöchentliche Arbeitszeit ( nachfolgend AZ genannt) von 38,5 Stunden stehen.
Jetzt entschliesst sich der Betrieb die allgemeine AZ von 38,5 Stunden, wie sie vorher für alle galt, auf 40 Stunden pro Woche anzuheben, und zwar durch einen Anhang zum bestehenden Vertrag.

Meine Frage, ist dies für Azubis auch zulässig?
Was kann man dagegen machen, ohne gleich als Querkopf dazustehen und wohlmöglich noch einen schlechten Eindruck zu hinterlassen.

Vielen dank im Voraus

Hallo Fragende,
ich kann dazu nur sagen, daß als ich in der Ausbildung war auch die betrieblichen Tarifverträge verändert wurden, so daß nicht nur die Arbeitszeit verlängert, sondern Überstunden nur noch pauschaliert bezahlt wurden (was bei einem Job mit viel Nacht- und Feiertagsarbeit etwa 200-300 Mark weniger machte…) und zu machen war da rein garnichts.

Und daß Azubis nicht die volle Zeit arbeiten dürfen kenne ich nur bei unter 18-Jährigen. Das hättest du dann aber wahrscheinlich gleich bei der Frage mit erwähnt wenns so wäre, oder?
BTW: Als Azubis hatten wir zwischen 50 und 70 Stunden in der Woche.

Aber vielleicht weiss da ja noch jemand besser bescheid…
Anja

Hallo Zick3,

Meine Frage, ist dies für Azubis auch zulässig?

Wenn über 18, ja!

Was kann man dagegen machen, ohne gleich als Querkopf
dazustehen und wohlmöglich noch einen schlechten Eindruck zu
hinterlassen.

Sich freuen, dass man einen sicheren Ausbildungsplatz hat und 40 Stunden arbeiten gehen. Motivation zeigen und man hat sogar noch evtl die Chance übernommen zu werden.

Gruß
Mareike

Sich freuen, dass man einen sicheren Ausbildungsplatz hat und
40 Stunden arbeiten gehen. Motivation zeigen und man hat sogar
noch evtl die Chance übernommen zu werden.

Ok, war vielleicht falsch ausgedrückt, habe nichts dagegen 40 Stunden zu arbeiten. Dachte nur, man könne da was anders machen, dass man die Überstunden vielleicht gutgeschrieben bekommt, oder sowas. Nur, in dem Aspekt, dass die Änderung im Vertrag formell nichtig ist.

Also bitte nicht falsch verstehen.
Eine Übernahme wird wohl mehr als unwahrscheinlich sein.
Nur als Anmerkung.

LG
Zick3

Hallo Zick,

Was kann man dagegen machen, ohne gleich als Querkopf
dazustehen und wohlmöglich noch einen schlechten Eindruck zu
hinterlassen.

Es gibt keine „glimpfliche“ Methode, wenn man sich gegen eine Gruppenentscheidung stellt. Auch wenn die Entscheidung nur von der Gruppe akzeptiert wird, weil sonst z.B. Entlassungen drohen.

Ein Azubi ist zwar nach seiner Probezeit sehr schwer zu kündigen, das heißt aber nicht, dass der Arbeitgeber sich einfach damit abfinden wird, wenn du den Vertragzusatz nicht unterschreibst und somit dein bisheriger Vertrag weiter gilt. Arbeitgeber können sehr viel Phantasie entwickeln…

Hat die Firma eigentlich einen Betriebsrat?

MfG

Hi Xolophos,

nein, die Firma ist zu klein. Da gibts keinen Betriebsrat. Nur man munkelt überall, dass es verboten ist, bestehende Ausbildungsverträge zu verändern, besonders, was die AZ angeht. Wollte mich nur mal erkundigen, wie das jetzt ist.
Der Betrieb ist ebensowenig in einem Arbeitgeberverband oder sonstiges, also ist auch ein Auszubildendengehalt unter dem Tarif selbstverständlich.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Zick,

nein, die Firma ist zu klein. Da gibts keinen Betriebsrat. Nur
man munkelt überall, dass es verboten ist, bestehende
Ausbildungsverträge zu verändern
, besonders, was die AZ
angeht.

Das ist - so pauschal gesagt - Quatsch.

  • Einseitig ändern kann der Arbeitgeber weder einen Arbeits- noch einen Ausbildungsvertrag.
  • Wenn beide Parteien einverstanden sind, dann kann sowohl ein Arbeits- als auch ein Ausbildungsvertrag geändert werden (insofern nicht gegen Gesetze verstoßen wird z.B. und das wäre bei einem Azubi über 18 bei deiner angegebenen Arbeitszeiterhöhung nicht der Fall)

Der Betrieb ist ebensowenig in einem Arbeitgeberverband oder
sonstiges, also ist auch ein Auszubildendengehalt unter dem
Tarif selbstverständlich.

Nun ja, zur Geltung eines Tarifvertrags ist das nicht unbedingt das allein entscheidende Kriterium. Siehe FAQ:1989

MfG

Der Betrieb ist ebensowenig in einem Arbeitgeberverband oder
sonstiges, also ist auch ein Auszubildendengehalt unter dem
Tarif selbstverständlich.

Nun ja, zur Geltung eines Tarifvertrags ist das nicht
unbedingt das allein entscheidende Kriterium. Siehe FAQ:1989

MfG

Hallo Xono,

auch wahr, aber wer nicht nach Tarif zahlen muss, macht es meistens auch nicht. ^^