Guten Tag,
ich brauch mal wieder Hilfe. Mich interessiert, ob der mit dem Jahressteuergesetz neu eingeführte § 3 Nr. 26b EStG (Erhöung der steuerfreien Aufwandspauschale für Betreuer auf 2.100,- €/Jahr) bereits inder Einkommenssteuererklärung 2010 Anwendung findet, oder erst ab dem Jahr 2011?
Schon jetzt vielen Dank für die Antwort
Helga