Hallo,
habe Ende Okt. 04 die neue Beitragsrechnung meiner Haushaltsversicherung bekommen. Inbegriffen ist die Hausrat, Privathaftpflicht und Glasversicherung.
Die Hausrat hat sich um 1,18€ erhöht allerdings hat sich hier auch die Versicherungssumme erhöht. Die Privathaftpflicht hat sich um 0,83€ erhöht hier hat sich die Deckungssumme nicht erhöht. Die Glasversicherung hat sich um 0,20€ erhöht.
Per Zufall habe ich heute bei der Huk angerufen zwecks eines Angebotes. Davon abgesehen dass die Versicherungssumme/Deckungssumme um einiges höher als bei meiner momentanen Versicherung ist würde ich im Monat 9,10 sparen. Das sind immerhin 109,20 im Jahr.
Ich habe meinen Versicherungsberater angerufen um ihm mitzuteilen, dass ich die Versicherung kündigen möchte, wegen der Erhöhung, er sagte mir das ginge nicht, ich müsste dies fristgerecht machen und die Frist habe ich leider verpasst also erst mitten nächsten Jahres, die Erhöhung sei die jährlich Dynamisierung. Jetzt habe ich in meinem Vertrag gelesen:
Erhöht der Versicherer auf Grund der Prämienanglicheung gem. § 8 Ziffer III 2 die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, so kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Eingagn der Mitteilung der Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung das Versicherungsverhältnis kündigen.
Meine Frage jetzt:
Eigentlich kann ich doch diese Versicherung kündigen, weil die Privathaftpflich ja erhöht worden ist ohne das sich hier die Versicherungssumme verändert hat oder sehe ich das Falsch.
Ich danke jetzt schon…grüsse und ein schönes Wochenende Alexia