Aber ich glaube ich hab’s grad rausbekommen:Von den Modernisierungskosten dürfen bis Max.8% auf die Jahresmiete draufgeschlagen werden;von diesen 8% durch 12 würde dann Monatsmiete-Erhöhung ergeben.
Neueinbau bedeutet doch nicht Neubau. Die Fenster wurden ersetzt, also neue eingebaut. das ist zwar sprachlich unglücklich, aber es ist ein Neueinbau. Neu für alt..
Was viel wichtiger ist, der Vermieter darf nicht alle Kosten auf die Mieter umlegen. er muss die Kosten abziehen, die er sowieso gehabt hätte, wenn er die Fenster turnusmäßig hätte tauschen müssen wegen Alters etwa. Ebenso die ersparten Anstriche und normale Unterhaltungsmaßnahmen.
Modernisierung ist nur der „Mehrwert“ des Fensters, also die bessere Dämmung oder Schallschutz oder ein eingebauter Sonnenschutz.
Die Fenster sind wenigstens von 1992 wenn nicht sogar noch älter,das weiß ich selbst nicht .Das Haus ist Baujahr 1975 und in der Doppelverglasung des einen großen Fensters haben sich nunmehr Schimmel und tote Fliegen angesammelt.
Nein. Ich habe nicht kapiert, wie man aus der Frage nach einer Fenster-Modernisierung in Form eines Neueinbaus bei einer gemieteten Immobilie schließen kann, dass es sich bei eben jener gemieteten Immobilie um einen Neubau handelt.