Liebe/-r Experte/-in,
kann mir eine/r von Ihnen sagen, ob es sich lohnt eine Verschlimmerung zu beantragen?
Derzeit habe ich 50% Behinderung. Nach Erhöhung auf 50% sind folgende Krankheiten/Veränderungen/Verschlimmerungen dazugekommen:
Psorias arthropathica (vorher Psorias)
jetzt Therapie 1x wöchentlich MXT-Spritze
Ritzarthrose links + degenerative Veränderungen links + rechts
floride entzündl. Gelenkprossesse aktitvierte Arthrose re. + li.
Osteochondrose an mehrere LW
li.-konvexer skoliotische Knickbildung, degenerative Veränderungen
Knie TEP rechts März 2009
Knie TEP links Februar 2010
u.u.u.
Lohnt es sich evtl. Gutachten erstellen zu lassen?
Danke für die Antworten
Halle Ute,
ohne Kenntnis der auch vorherigen Beurteilung ist schlecht eine Aussage zu treffen. Nicht die Diagnosen sind entscheidend, sondern der sich daraus ergebene Behinderungsgrad.
Zu den „Prozent“ sätzen kannst du dich hier informieren ab Seite 18:
[http://www.bmas.de/portal/30626/property=pdf/2009__0…](http://www.bmas.de/portal/30626/property=pdf/200901 23 versorgungsmedizinische grundsaetzen.pdf)
zum Beispiel:
Psorias arthropathica (vorher Psorias)
jetzt Therapie 1x wöchentlich MXT-Spritze
Psoriasis vulgaris
auf die Prädilektionsstellen beschränkt …0–10
ausgedehnter, aber erscheinungsfreie Intervalle von Monaten…20
bei andauerndem ausgedehnten Befall oder stark beeinträchtigendem
lokalen Befall (z. B. an den Händen) …30–50
floride entzündl. Gelenkprossesse aktitvierte Arthrose re. + li.
Osteochondrose an mehrere LW
li.-konvexer skoliotische Knickbildung, degenerative Veränderungen
Beweglichkeit? Wieviel Schmerzen, Medikamente?
Knie TEP rechts März 2009
Knie TEP links Februar 2010
Kniegelenksersatz beidseitig…50
also du solltest auf jeden >Fall einen Erhöhungsantrag stellen und gleichzeitig dir die letzte Beurteilung der versorgungsärztlichen Dienstes in kopie schicken lassen.
vg
Rudi
Guten Tag,
ohne Kenntnis, welche Erkrankungen/Einschränkungen zu dem bisherigen GdB von 50 geführt haben, kann man schlecht etwas dazu sagen…
Grundsätzlich ist es nicht verkehrt neu hinzugekommene Erkrankungen/Einschränkungen mittels eines Verschlechterungsantrages bewerten zu lassen…
Ob man dann mit einem neu zu bildenden Gesamt-GdB einverstanden ist, ist dann die zweite Frage…
Ein Gutachten Ihrerseits bringt zum jetzigen Stadium nichts…
Einfach beantragen, Ärzte angeben bzw. Unterlagen über die neu hinzugekommenen Erkrankungen anfügen und abwarten, was beschieden wird…
Frdl. Grüße
MG
Hallo,
nach Ihren Angaben lohnt es sich mit Sicherheit einen
Änderungsantrag zu stellen. Sprechen Sie mit Ihrer Schwerbehindertenvertretung und ihrem behandelnden Arzt.
Ich denke 70-80% GdB wären angebracht.
Sobald der Bescheid kommt und der Antrag abgelehnt wurde legen Sie Widerspruch mit Begründung ein (4 Wochen Frist). Befunde des Arztes immer als Kopie dabei (Nicht beim Widerspruch), damit der Antrag Gruß beschleunigt wird.
Viel Erfolg!
Gruß
Uwe H.
wenn Sie bereits einen GdB von 50 haben, ist eine Erhöhung - abgesehen vom Steuervorteil - nicht wirklich relevant.
Wichtig bei arbeits- und sozialrechtlichen Themen kann es aber sein, daß die neu hinzugekommenen Erkrankungen im Bescheid aufgeführt werden.
Deshalb ist ein Neufeststellungsantrag auch dann sinnvoll, wenn keine Erhöhung zu erwarten ist. Vorraussetzung ist aber, daß auch keine Herabsetzung befürchtet werden muß.