Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
ich bin als Teilzeitkraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 16 Stunden angestellt. Tatsächlich arbeite ich aber 20 - 25 Stunden die Woche und habe auf meinem Stundenkonto 130 Überstunden stehen. Vor ca. 4 Monaten habe ich angefragt ob ich meine Wochenarbeitszeit auf 20 oder 25 Stunden erhöhen kann was mir auch mündlich zugesichert wurde. Allerdings erst ab Januar 2011. Jetzt ist es Januar und ich kann meine Arbeitszeit kann nicht angehoben werden da es der Personalschlüssel nicht zulässt. Kann ich mich jetzt weigern weitere Überstunden zu leisten oder ist das Arbeitsverweigerung?
Hallo und guten Morgen,
generell gilt: Aufgrund seines Direktionsrechts kann der Arbeitgeber Überstunden anordnen, wenn die Auftragslage das erfordert. Überstunden dürfen jedoch nicht zum Regelfall werden. Ist dies der Fall, darf ein Arbeitnehmer die Überstunden verweigern.
Wichtig ist zu wissen ob bzgl. Überstunden eine individuelle Regelung (Arbeitsvertrag) eine Betriebsvereinbarung oder es sogar einen Tarifvertrag gibt. Falls es einen Personal- oder Betriebsrat gibt, sollten Sie sich bevor Sie die Überstunden verweigern, an ihn wenden. Falls er sich Ihrer Sache nicht annehmen möchte oder sie unnötig hinauszögert, man weiß ja nie wer diese ehrenvolle Aufgabe innehat, sollten Sie ihn auf seine Pflichten als Interessenvertretung der Arbeitnehmer aufmerksam machen.
Aber Vorsicht!
Falls Sie auf Konfrontationskurs gehen, sollten Sie sich über die Konsequenzen im Klaren sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen