Erhöhung des Erbpachtzins

Guten Tag, ich besitze eine Eigentumswohnung. Für das Grundstück entrichte ich Erbpachtzins, der gerade erhöht wurde. Die Erhöhung ist rechtens, der Verpächter verlangt allerdings eine dingliche Absicherung durch einen Notar und erwartet, dass die Kosten dafür von mir getragen werden. Kann er da? Ich würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen. Dankeschön.

Hallo,

Guten Tag, ich besitze eine Eigentumswohnung. Für das
Grundstück entrichte ich Erbpachtzins, der gerade erhöht
wurde. Die Erhöhung ist rechtens, der Verpächter verlangt
allerdings eine dingliche Absicherung durch einen Notar

Um welche Absicherung ? Bitte um nähere Angaben !

und
erwartet, dass die Kosten dafür von mir getragen werden. Kann
er das?

Was steht dazu im derzeitigen Erbpachtvertrag ?

Ich würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen.
Dankeschön.

Gruß Merger

wurde. Die Erhöhung ist rechtens, der Verpächter verlangt allerdings eine dingliche Absicherung durch einen Notar

Es verwundert mich, dass die dingliche Absicherung auch der Erhöhungen nicht zu Beginn des Vertrages erfolgt ist.

erwartet, dass die Kosten dafür von mir getragen werden. Kann er da?

Ohne Deinen Erbpachtvertrag zu kennen, vermute ich mal, dass diese Vorgehensweise in dem Vertrag festgelegt wurde.