Eine AG will das Grundkapital von 50 Mio€ auf 70 Mio€ durch die Ausgabe von Gratisaktien erhöhen. Wie würde sich das auf mein Depot auswirken, wenn ich 25 Aktien dieser Ag halten würde?
Danke schonmal im Vorraus
Eine AG will das Grundkapital von 50 Mio€ auf 70 Mio€ durch die Ausgabe von Gratisaktien erhöhen. Wie würde sich das auf mein Depot auswirken, wenn ich 25 Aktien dieser Ag halten würde?
Danke schonmal im Vorraus
Grob gesagt:
70Mio/50Mio *25 = 35… du würdest also 10 Aktien dazu bekommen.
Feinheiten die hier eventuell zu leicht anderen Ergebnissen kommen könnten blende ich mal bewusst aus.
Gruss HighQ
Danke für die schnelle Antwort!!
Hallo,
bei 10 Aktien kostenlos dazu, wieviel mehr Grundkapital hat dann die Firma eingenommen? Doch null, oder?
Gruss Helmut
Der Depotwert bleibt gleich.
Gratis Aktien stammen letztendlich aus der Umwandlung von Gesellschaftsmitteln (z.B. Auflösung von Rücklagen) in nominelles Eigenkapital.
Das Nominelle EK der Firma erhöht sich also (im Beispiel von 50 auf 70 Mio) OHNE dass die aktionäre zusätzliche Mittel aufwenden.
In sofern stimmt deine aussage natürlich schon… es wird nichts zusätzlich Eingenommen was vorher nicht vorhanden war.
Ist aber für die Problemstellung irrelevant.
Ich verweise aber mal nicht auf Wiki, weil der Artikel zur Gratisaktie Müll ist.
Der Vergleich mit dem Forward Split verbietet sich in meinen Augen mit Ausnahme von Märkten wie Japan, wo alle Aktien effektiv Nennwertlos sind und JADSEC daher alle Splits als Bonus Issue im Markt publiziert.
Auch die dort erwähnte Stock Dividende ist was sachlich was völlig anderes.
Gruss HighQ
Hallo,
bei 10 Aktien kostenlos dazu, wieviel mehr Grundkapital hat
dann die Firma eingenommen? Doch null, oder?
der Begriff der Einnahmen ist im Zusammenhang mit Eigenkapital im speziellen und der Passivseite im allgemeinen Fehl am Platze.
Eine Einnahme (…) erhöht das Nettogeldvermögen eines Unternehmens. Einnahmen setzen sich zusammen aus den Einzahlungen, den Zugängen von kurzfristigen Forderungen (einschließlich Wertpapiere) und den Abgängen von kurzfristigen Verbindlichkeiten (einschließlich Rückstellungen).
Im Fall der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln…