Erhöhung des Mietanteils Düsseldorfer Tabelle

Hallo,

die Düsseldorfer Tabelle regelt Fragen zum Kindesunterhalt.Hierbei werden für den Unterhaltszahlungspflichtigen 360 Euro Warmmiete als
anrechenbar vorgesehen.

In deutschen Städten ist bei einer Kaltmiete von ca
10 E pro qm absolut keine Wohnung zu diesem Betrag zu bekommen.

Kann man eine Erhöhung dieses Betrages beantragen da bei
geringem Verdienst sonst keine Lebensgrundlage bleibt,weil schon bei geringem Einkommen Unterhalt bezahlt werden muss.

Vielen Dank für jede Antwort

nein eine erhöhung kannst du nicht beantragen , da du ja theoretisch die möglichkeit hast zb.wohngeld zu beantragen !

Hallo,

Richtig, im dem Selbstbehalt sind bis 360 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger
Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden,
wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist.

Gruß blackdaniel

Hallo,
Die Düsseldorfer Tabellen basieren auf Selbstbehaltsbeträgen (SB), die auch Wohnkosten incl Heizkosten von 360,- beinhalten. Grundsätzlich stellt die DT 2011 zu Anmerkung A 5. fest, dass auch eine angemessene Erhöhung des SB möglich ist, „wenn die Wohnkosten im Einzelfall erheblich überschritten werden u dies nicht vermeidbar ist“.
Ihre Überlegung zur Erhöhung des SB scheint deshalb logisch, läßt sich aber in den seltensten Fällen wegen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern durchsetzen. FÜr diesen Fall müßten Sie nachweisen, dass tatsächlich keine günstigere angemessene Wohnung zu finden ist und dass Sie nicht in der Lage sind, Ihre Leistungsfähigkeit vielleicht durch Nebenerwerb ausreichend zu steigern.

Meine Hinweise können Deinen Fall nicht lösen, weil mir wesentliche Infos fehlen. Da die Auskunft außerdem im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses erteilt wird, muß ich jede Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit ablehnen. Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung sollte ein Fachanwalt/-in zumindest zu einer Beratung aufgesucht werden.

Grüße

Hallo Shirtmann,

in der Tabelle steht auch „Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden,
wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist.“

Also, einfach versuchen.

Gruß, DC

Hallo,

theoretisch kann man eine Erhöhung des Selbstbehaltes beantragen. Wichtig ist hierbei, dass man seine Bemühungen nachweist, einen angemessenen Wohnraum zu 360 Euro Warmmiete zu bekommen. Inserate aufgeben, auf Inserate antworten.

Mietspiegel als Nachweis besorgen, dass es solchen Wohnraum nicht gibt.

Beim Wohnungsamt (schriftlich) nach einem geeigneten Wohnraum mit dieser Miethöhe anfordern und auch schriftlich nachfragen, ob es solchen Wohnraum überhaupt gibt.Wartezeit erfragen.

Alles sammeln, was gegenüber dem Gericht als Nachweis dienen kann, dass man für 360 Euro keine Wohnung findet.

Wenn es Übernachtungsumgang mit den Kindern gibt, steht einem u. U. mehr als nur eine Ein-Zimmer-Wohnung zu. Hier kommt es auf das Alter und die Anzahl und das Geschlecht der Kinder an.

Gruß