Hallo
man stelle sich vor ein Mieter ist im Streit mit einen Vermieter
( siehe meine letzten An fragen hier im Forum ) und jetzt droht der VM einer einzeln Mietpartei im Haus mit Erhöhung nach den Mietspiegel.
geht das so einfach ?
Danke im Voraus für die Hilfe
maria
„einfach so“ sicherlich nicht. für eine erhöhung der miete nach mietspiegel müssen gewisse vorraussetzungen erfüllt sein.
aber ich nehme an, die frage zielt eher in die richtung, ob es erlaubt ist, einer einzelnen partei die miete zu erhöhen und alle anderen so zu belassen, oder?
Es steht dem Vermieter frei im Rahmen der gültigen Gesetze mit seinem Eigentum zu tun und zu lassen was er will. Wenn er allen anderen die Miete schenkt, ist es kein Grund selbst auch die Schenkung der Miete verlangen zu können. Die Nichtausschöpfung der laut Mietspiegel oder Vergleichsmiete zulässigen Höchstmiete ist ein Geschenk des Vermieters an den Mieter, worauf niemand ein Anspruch hat.
Wenn eine Neuvermietung zu einem höheren Preis erfolgt, zahlen die „Alt“-Mieter freiwillig auch den höheren Preis?
vnA
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JA es soll nur einer Mietpartei des Haus treffen. So will der VM die M raus bekommen.
So könnte die Aussage ein VM eventuell aussehen >>
Diese Dreistigkeiten und nun auch noch das anprangern aller anderen Mieter kann
nur noch als völlig zerrüttetes Mietverhältnis betrachtet werden .Der anhänige Rechtsstreit unterstreicht dies noch .
Man stellt eben so rechtlich ist wegen vorgegangen Streit wegen Allgemeinstrom das jetzt so machen darf ?
Aber ich denke nicht das die Mieter die Erhöhung nach Mietspiegel Einwilligen wollen.
Man stellt eben so rechtlich ist wegen vorgegangen Streit
wegen Allgemeinstrom das jetzt so machen darf ?
Hi,
bitte was?
Aber ich denke nicht das die Mieter die Erhöhung nach
Mietspiegel Einwilligen wollen.
Wenn die Erhöhung gerechtfertigt ist, wird der VM vermutlich klagen und recht bekommen. Was dann für den M weitere Kosten nach sich ziehen dürfte.
Am besten der M läßt sich bei einem Mietverein oder Anwalt hierzu beraten. Die können sämtliche Unterlagen und Schriftverkehr einsehen und denn Sachverhalt dadurch besser beurteilen, als ein anonymes Forum.
Gruß
Tina
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Hier noch ein Link:
http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-6941/mietr…
Vielleicht kann der M daraus ersehen, ob die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung gegeben sind
Hallo Tina,
bitte was
der Mieter ist zur Zeit im Streit wegen Betriebskosten. Der Allgemeinstrom KW ist enorm gestiegen.
Und der Mieter denkt das der VM ihn mit allen mitteln aus der Wohnung zu bekommen und deswegen jetzt damit droht die Mieter nach Mietspiegel erhöhen zu wollen .
Das kann doch nicht sein das VM unter diesen vorangegangen andauernden Streit das rechtlich darf.
Hi,
bitte was
der Mieter ist zur Zeit im Streit wegen Betriebskosten. Der
Allgemeinstrom KW ist enorm gestiegen.
gut, der Satz war im vorangegangenen Post nicht verständlich.
Und der Mieter denkt das der VM ihn mit allen mitteln aus der
Wohnung zu bekommen und deswegen jetzt damit droht die Mieter
nach Mietspiegel erhöhen zu wollen .
Das kann doch nicht sein das VM unter diesen vorangegangen
andauernden Streit das rechtlich darf.
Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Lies Dir den Link durch, hat der VM alles richtig gemacht (für die Mieterhöhung) kann er auf Zustimmung klagen. Gibt ihm das Gericht recht, hat der Mieter die Prozesskosten zu zahlen.
Hat der VM Fehler gemacht, kann man die Zustimmung verweigern. Ob Fehler gemacht wurden, läßt man am Besten von einem Mieterverein oder Anwalt prüfen.
Gruß
Tina
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Hallo
an alle ein Dankeschön für Antworten und Hilfe
gruß maria