Erhöhung Pflegeversicherung

Hallo,
wahrscheinlich werde ich für Empörung sorgen, ein Aufschrei weht durch die Matrix, und werde mit virtuellen Apfeln, Birnen, Tomaten und rohen Eiern beworfen, aber ich frage es trotzdem (macht lieber einen virtuellen Obstsalat und ein virtuelles Omelett daraus… :wink::

Es wird ja nun geplant, dass die Pflegeversicherung erhöht wird. Fein - öfter mal was neues in Deutschland… (die Senkung der Arbeitslosenversicherung ist noch nicht beschlossen, oder?).

Bei der Pflegeversicherung sollen die Kinderlosen (ich bin so ein unerfreulicher Geselle, habe keine Kinder und bin auch noch Single…) mehr bezahlen. 2,2 statt 1,9.
Ich kritisiere nicht die Pflegeversicherung an sich, ich kann potentiell ja auch jederzeit zum Pflegefall werden. Ich kritsiere nur, dass ich als Alleinverdiener doch sowieso bereits mehr Lohnsteuer bezahle, als ein Ehepaar mit Kindern (in Relation).
Daher kann man eben nicht von vornherein sagen, da ich mich ja nicht um Kinder kümmern muss, habe ich ja mehr Geld in der Tasche.

Könnte man aufgrund dieser Argumentation eine Klage bei Gericht einreichen (mit Chance auf Erfolg)?
Weiss jemand ob diese Art der Klage bereits eingereicht wurde?

Danke.
Gruss vom Rudi

Du vergleichst Äpfel mit Birnen,

Sozialversicherung wird in Deutschland über Lohn nicht über Steuern finanziert, was mich persönlich auch annervt aber gut für Reformen haben wir hierzulande ohnehin wenig übrig :stuck_out_tongue:.

Zum Rechtsweg soviel das Bundesverfassungsgericht nimmt ungefähr 2,6 % der Beschwerden überhaupt nur an der Rest wird als unzulässig abgebügelt sprich, da wird Deine Argumentation erst garnicht geprüft.
Die Zahl oben gilt nur für anwaltliche Vertretung und das du nen Anwalt findest, der das Mandat übernimmt halt ich für aussichtslos.
Also ohne Anwalt liegt die Quote bei 0,01 %. Sorry willkommen in der sozialstaatlichen Realität ^^.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Könnte man aufgrund dieser Argumentation eine Klage bei
Gericht einreichen (mit Chance auf Erfolg)?

Vergiß es. Die Klage würde noch nicht mal zugelassen.

Hallo Rudi,

vermutlich wird der Text bald gelöscht, weil n. m. M. Verstoß gegen die Richtlinien.
Aber Person A muß - wie Vorschreiber bereits bemerkt - 1. jemand finden, der das Problem trotz geringer Erfolgschancen angeht, und 2. der das auch noch gerichtsfest formuliert, so dass es nicht aus formalen Gründen - ebenfalls schon geschrieben - von vornherein verworfen wird.

Aber es gibt immer wieder Entscheidungen, die durch Einzelpersonen angestrengt wurden, die für unmöglich gehalten wurden.

Nur wer nichts versucht, hat schon verloren.

Schönen Sonntag wünscht BM

Hallo,
okay, vielen Dank.

Es war mir nicht bewußt, dass die Fragen

Könnte man aufgrund dieser Argumentation eine Klage bei
Gericht einreichen (mit Chance auf Erfolg)?
Weiss jemand ob diese Art der Klage bereits eingereicht wurde?

bereits eine „konkrete Rechtsberatung“ darstellt.

Na - lebe ich halt damit und finde mich damit ab.

Gruss
Rudi